Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-06-20
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, im Text betreffend die Stiftung von einem "Programm Vision Schweiz" zu sprechen.
Zur Begründung: Das Kind, das am 5. März 1997 geboren wurde, hatte einen Geburtsfehler, und wir sind heute daran, es zu bestatten. In der Kommission ist ein neues Kind geboren worden, und dieses hat Anspruch auf einen neuen, ihm eigenen Namen.
Der Geburtsfehler bestand darin, dass man in der Erinnerung an die Weltkriegsdiskussion verstrickt war. Diese Erinnerung ist eine zweifache: Die eine Erinnerung ist geprägt von Dankbarkeit für ein gütiges Schicksal und das Durchhaltevermögen der Eltern- und Grosselterngeneration; Herr Bundesrat Villiger hat dies heute wiederum anerkannt. Die andere Erinnerung ist an die Fehler und Unzulänglichkeiten geknüpft, die im letzten Jahrzehnt bewusst geworden sind und jetzt aufgearbeitet wurden oder werden. Das ist sicher richtig so, aber mit unseren Währungsreserven hat dies nichts zu tun.
Nun schlägt uns die Kommission eine kunstvolle Operation zur Beseitigung des erwähnten Geburtsfehlers vor; dazu ist ihr zu gratulieren. Tatsächlich hat sie dies zum Teil auch zustande gebracht, indem der Kreis der Begünstigten, aber auch die Inhalte anders sind, als sie 1997 skizziert wurden. Ich meine, es sei an sich und grundsätzlich richtig, der vorgeschlagenen Dreiteilung des Zwecks mit dem humanitären Werk zuzustimmen.
Die Stiftung nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft auszurichten, das ist nach meinem Verständnis das Entscheidende. Diese Ausrichtung auf die Zukunft hat vom Zweck und auch von der Herkunft der Mittel her zwei Dimensionen, das ist schon mehrfach gesagt worden. Es geht nicht um Gold aus der Weltkriegszeit, sondern es geht um die Währungsreserven, welche durch die Verfassungsrevision von 1999 freigegeben wurden, und um jene, die künftig noch zur Verfügung stehen werden. Auch von daher geht es also um ein Zukunftsanliegen.
Der Geburtsfehler - das muss ich deutlich sagen - ist aber meines Erachtens noch nicht ganz beseitigt. Das macht es schwer, der Vorlage insgesamt zu folgen. Der belastete Name bleibt; das ist nicht nur eine Äusserlichkeit. Man kann deshalb darüber streiten, ob jetzt die Reihenfolge der Abstimmungen richtig vorgenommen wurde, Frau Präsidentin. Der Inhalt ist nämlich ein anderer; der Name muss doch mit dem Inhalt übereinstimmen.
Wenn sich der Inhalt verändert hat, muss auch der Name geändert werden. Sonst sind wir in der politischen Diskussion nicht ehrlich. Wenn wir zu diesem humanitären Werk schon Ja sagen, wollen wir es nicht über Jahre hinaus jährlich mit der Diskussion über den Zweiten Weltkrieg belasten! Es geht nicht nur um die Abstimmung, sondern auch um die Folgediskussion, die möglicherweise jedes Jahr stattfinden kann.
Nun, ein neuer Name ist gesucht. Es ist mir klar, dass es schwierig ist, nach der langen Diskussion in der Kommission jetzt einen tauglichen neuen Vorschlag zu machen. Wir können hier keine Kommissionssitzung über dieses Sujet durchführen. Das ist mir klar. Aber der Name hängt fundamental mit dem Inhalt zusammen. Es geht nicht um eine äusserliche "Neuanstreichung" - um keine Aktion Pinselstrich. Sondern es geht um die Substanz der Sache.
Darum, meine ich, müsste mindestens jetzt seitens der Kommission und vorab seitens des Bundesrates signalisiert werden, dass man bereit ist, dass dieser Frage im Zweitrat nochmals nachgegangen wird. Die Gründe, die ich bis jetzt aus der Kommission gehört habe, warum man den Namen nicht geändert hat, haben mich nicht überzeugt; das muss ich sagen.
Man kann noch die Frage stellen: Warum kommt man jetzt bei Absatz 2, also in der Verfassung, mit diesem Problem? Nur wenn wir das in der Verfassung regeln, haben wir Gewähr, dass die obligatorische Abstimmung auch über diese Namensfrage und damit über die Substanz stattfinden kann. Volk und Stände wollen sicher sein, dass man unter diesem humanitären Zweck nicht wieder die "alte" Solidaritätsstiftung meint; das muss darum in der Verfassung selber zum Ausdruck gebracht werden.
All jene, die hinter diesem Projekt stehen, wollen die Volksabstimmung gewinnen und das Werk auf Jahre hinaus sichern. Das gelingt nur, wenn wir es wirklich von der unseligen Vergangenheitsdiskussion trennen. Darum habe ich diesen Antrag gestellt; es geht um die Sache und nur darum.