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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-23

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-23

Wortprotokoll

Es geht hier, wie Herr Ständerat Niederberger gesagt hat, um die Grundsatzfrage, welche Verordnungen tatsächlich vom Inhalt her richtigerweise beim Parlament anzusiedeln sind und welche Ausführungsverordnungen technischer Natur sind, sodass sie an sich der Bundesrat erlassen soll.

Wir sind klar der Auffassung, dass es hier um eine Verordnung technischer Natur geht, die Randdaten enthalten soll, nicht Daten im Sinne des Auskunftsrechts, Sanktionen; das wird in anderen Gesetzen, vor allem im Datenschutzgesetz, geregelt. Deshalb rechtfertigt es sich nicht, hier einen Einbruch in den Grundsatz zu machen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf mögliche Präjudizien für spätere Fälle. Wir haben ganz wenige Verordnungen, ungefähr zwanzig, die vom Parlament erlassen wurden, dies in Bereichen, die das Parlament direkt betreffen. Das kann man hier nur schwer sagen. Im Wesentlichen betrifft dieses neue Gesetz ja die Bundesverwaltung und angegliederte Betriebe, nicht aber das Parlament.

Aus grundsätzlichen Überlegungen, denke ich, rechtfertigt es sich, bei der Fassung des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.