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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-09-23

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-23

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird beantragt, durch entsprechende gesetzliche Anpassungen die Strafandrohung bei vorsätzlicher Körperverletzung zu verschärfen. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.

Es handelt sich hier um eine Motion, die im Rahmen einer Sondersession und eines Gesamtpakets von Motionen im Zusammenhang mit Fragen der Strafverschärfung, Kriminalität usw. im Nationalrat angenommen wurde. Wir haben im Zusammenhang mit anderen Motionen, die in eine ähnliche oder gleiche Richtung gingen, stets darauf hingewiesen, dass es nicht darum gehen kann, dass jetzt, ohne den Gesamtzusammenhang zu betrachten und gesamthafte Abklärungen zu treffen, gleichsam einzelfallweise hier ins Strafgesetzbuch eingegriffen wird. Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat erklärt hat, er wolle das Sanktionssystem und den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches überprüfen. Es ist ja auch so, dass hier bereits eine Vernehmlassung im Gange ist - ich habe das erwähnt -, und es kommt hinzu, dass der Bundesrat auch demnächst eine Vernehmlassung zur Überprüfung und Harmonisierung der Strafrahmen eröffnet. Ich weiss nicht, ob das schon geschehen ist; Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf kann dazu vielleicht noch nähere Auskünfte erteilen.

Wie auch immer, wir sind der Meinung, dass eben in diesem Zusammenhang eine umfassende Analyse angezeigt ist und dass nicht punktuell eingegriffen werden soll. Auf der gleichen Linie haben wir schon andere Motionen behandelt und beantragen Ihnen deshalb, dieses Anliegen in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln.

Die Kommission beantragt Ihnen, wie gesagt, im Sinne früherer Entscheide einstimmig, die Motion mit geändertem Wortlaut anzunehmen.