Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-12-11
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-12-11
Wortprotokoll
Bei der Beurteilung der Gastrosuisse-Initiative gehen die Meinungen in der BDP-Fraktion auseinander. Eines haben wir zwar gemeinsam: Wir haben viel Sympathie für die Gastrobranche. Die Initiative geht aber sehr weit: Sie verlangt eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomieleistungen an den Satz für die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dieser beträgt heute 2,5 Prozent, während der Satz für die Gastronomieleistungen der ordentliche Satz von 8 Prozent ist. Die Einnahmenausfälle, die dadurch entstehen würden, beziffern sich auf rund 700 Millionen Franken. Das ist sehr viel Geld. In Anbetracht des in den nächsten Jahren enger werdenden Spielraumes für den Bundeshaushalt sind diese Ausfälle kaum zu verantworten.
Die Gastrosuisse-Initiative ist ausserdem schwer umsetzbar. Ein Ziel des Mehrwertsteuergesetzes ist es, Güter des täglichen Lebens wie die Grundnahrungsmittel einem tieferen Satz zu unterstellen als zum Beispiel Luxusgüter. Die Angebote der Gastronomie gehören aber nicht zu den Grundnahrungsmitteln. Darum ist eine Angleichung an den Satz für die Lieferung von Nahrungsmitteln schwer nachzuvollziehen.
Ein weiteres Problem im Mehrwertsteuerbereich besteht darin, dass die Gastronomieleistungen dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen, die Take-away-Leistungen aber zum tieferen Satz besteuert werden. Die Abgrenzung zwischen den Gastronomieleistungen und den Take-away-Leistungen ist tatsächlich schwer zu definieren und zu vollziehen. Wir haben in der WAK versucht, dem Anliegen von Gastrosuisse entgegenzukommen und nach Lösungen für dieses Problem zu suchen.
In einem ersten Schritt haben wir in der WAK einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der eine andere Abgrenzung zwischen Take-away-Leistungen und Gastronomieleistungen beinhaltete, nämlich über die Definition der warmen und der kalten Speisen. Diese Lösung wurde in der Vernehmlassung aber deutlich abgelehnt. Es ist einzugestehen, dass das Problem mit dem Vorschlag der WAK nicht wirklich hätte gelöst werden können, sondern dass es nur auf eine andere Ebene verschoben worden wäre. Die Schlussfolgerung aus den Positionen in der Vernehmlassung war deshalb, dass dieser Vorschlag nicht mehr weiterverfolgt werden solle.
Von Gastrosuisse wurde ein weiterer Kompromissvorschlag in die Diskussion eingebracht, nämlich der, einen Einheitssatz für die Gastronomie und die Hotellerie einzuführen. Der Vorschlag lautete auf einen Einheitssatz von 5,5 Prozent. Wir von der BDP nahmen den Vorschlag mit Interesse auf und schauten ihn als guten Diskussionsvorschlag an. Bei näherer Betrachtung ist aber auch dieser Vorschlag kritisch zu beurteilen. Zum einen verursacht er Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken, zum andern findet er auch in der Branche selber keine ungeteilte Zustimmung. Hotelleriesuisse hat sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, weil die Hotellerie von diesem Vorschlag nicht profitieren könnte. Sie möchte am Sondersatz von 3,8 Prozent für die Beherbergung festhalten und diesen so bald als möglich ins ordentliche Mehrwertsteuerrecht überführen. Dieses Anliegen haben wir von der BDP immer geteilt und unterstützt.
Wenn man einen kostenneutralen gemeinsamen Einheitssatz für die Gastronomie und die Hotellerie einführen möchte, müsste dieser bei 6,9 Prozent liegen. Dieser Satz wäre dann aber nur wenig tiefer als der ordentliche Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent und würde darum keinen besonderen Sinn machen.
Nun liegt noch ein Antrag von Graffenried für einen direkten Gegenvorschlag auf dem Tisch. Dieser direkte Gegenvorschlag entspricht inhaltlich dem ursprünglich von der WAK vorgeschlagenen indirekten Gegenvorschlag. Der Antrag von Graffenried vermag deshalb ebenso wenig zu überzeugen wie der ehemalige Vorschlag der WAK. Die Regulierung geht für einen Verfassungstext viel zu weit; so würde zum Beispiel eine Differenzierung zwischen warmen und kalten Speisen in die Bundesverfassung aufgenommen. Die Abgrenzung von klassischen Gastronomieleistungen gegenüber Take-away-Leistungen würde damit aber auch nicht klarer. Das Problem der Abgrenzung würde somit weiterhin bestehen. Darum lehnen wir von der BDP-Fraktion diesen Antrag ab.