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Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-06-20

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Nachdem sogar in renommierten Medien der Eindruck erweckt wurde, die Kommission stimme der Solidaritätsstiftung einstimmig zu, muss ich hier eine Klarstellung anbringen: Dem ist natürlich nicht so. Die Zustimmung zum Gesetz erfolgte ja nur für den Fall, dass Volk und Stände einem Verfassungsartikel zustimmen, der eine Solidaritätsstiftung vorsieht. Wenn also Volk und Stände einer solchen Stiftung bzw. einer Verfassungsänderung zustimmen, ist es klar, dass wir auch ein entsprechendes Gesetz machen. Ich möchte aber klar und deutlich sagen, dass ich nicht für diesen Verfassungsartikel bin, nachdem ich hier einen Minderheitsantrag stelle, auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.

Ich möchte dafür folgende Gründe anführen:

Die Botschaft spricht - das wurde heute Morgen auch oft gesagt - von einem zukunftsträchtigen Projekt. Dies, obwohl klar ist, dass die Stiftungsidee im Zusammenhang mit der Behandlung der Situation der Schweiz im Zweiten Weltkrieg lanciert wurde. Ich bin schon etwas überrascht, wenn man hier die Rede von Herrn alt Bundesrat Koller namens des Bundesrates vor der ganzen Bundesversammlung beiseite schiebt und sagt, wegen der Medien seien internationale Erwartungen geweckt worden. Es war eine Erklärung zur Schweiz im Zweiten Weltkrieg, und die Idee der Stiftung ist in diesem Kontext auf den Plan gebracht worden. Damals handelte der Bundesrat meines Erachtens mit einer verfehlten Flucht nach vorn. Damit wurden auf internationaler Ebene natürlich Erwartungen gegenüber der Schweiz aufgebaut, die nicht mit einem Federstrich beiseite geschoben werden können. Erpressungen und Druckversuche auf die Schweiz sind deshalb bei der Umsetzung einer Solidaritätsstiftung nicht auszuschliessen. Ich befürchte, dass uns hier die Geschichte rascher einholen wird, als uns lieb ist.

Es kommt hinzu, dass die Schweiz in Bezug auf die ganze Stiftungsidee eine etwas sprunghafte Politik verfolgt hat. Es gab offenbar schon früher im Rahmen der Institutionen von Bretton Woods die Idee, eine solche Stiftung zu schaffen, um aus aufgelösten Goldreserven zugunsten der ärmsten Länder Unterstützung zu bewirken. Die Schweiz stand damals - zusammen mit Deutschland - dieser Idee negativ gegenüber. Ein Jahr später lancierte man selbst diese Stiftungsidee, und als man dann merkte, dass das Volk mit der Begründung nicht einverstanden war, kreierte man wieder eine neue Stiftungsidee - eine Stiftungsidee, die meines Erachtens zum Scheitern verurteilt ist. So will man neue Infrastrukturen und eine neue Bürokratie aufbauen, um international zu helfen. Dabei verfügen wir heute über gute Strukturen, um dies zu tun. Wenn wir schon mehr Entwicklungshilfe leisten wollen - ich wehre mich nicht dagegen und möchte auch Frau Leumann sagen, dass man die Beispiele, die sie erwähnt hat, sofort über die bestehenden Kanäle umsetzen kann -, sollten wir dies im Rahmen der bewährten Strukturen mit der entsprechenden parlamentarischen Kontrolle tun, statt hier neue Strukturen aufzubauen.

Man wendet ein, die Stiftung könne flexibler reagieren und auch risikoreichere Projekte tätigen. Ich meine, gerade davor ist zu warnen. Fehlleistungen in der internationalen Entwicklungshilfe haben nämlich enorme negative Auswirkungen auf die gesamte Entwicklungshilfe. Die negativen Auswirkungen müssten dann aber die traditionellen Kanäle tragen. Es ist klar: Wenn irgendetwas getan wird, das schief geht, dann werden nachher im Parlament Diskussionen stattfinden, und es werden die Entwicklungshilfegelder gekürzt, die über die traditionellen Kanäle laufen. Das heisst: Es macht wenig Sinn, auf internationaler Ebene eine Parallelorganisation für Entwicklungshilfe aufzubauen, weil dadurch auch die Führung in diesem Bereich zersplittert wird.

Aber auch im Inland ist es äusserst fragwürdig, Kanäle aufzubauen, um neben den bestehenden Kanälen zusätzlich 100 bis 200 Millionen Franken auszugeben. Die formulierten Zielsetzungen zeigen, dass gegenwärtig klare Vorstellungen fehlen, wie dieses Geld sinnvoll im Inland ausgegeben werden soll. Da wird beispielsweise davon gesprochen, die Stiftung solle dazu beitragen, die Armut zu bekämpfen. Auf den ersten Blick scheint das sinnvoll zu sein. Bei näherer Betrachtung wird klar, dass dies nicht sein darf. Die Bekämpfung der Armut ist eine der Grundaufgaben unseres Staates, sie darf nicht an eine Stiftung delegiert werden. Das betrifft natürlich auch andere Hauptaufgaben, wie sie jetzt bei dieser Stiftung definiert wurden.

Es wurde auch gesagt, die Stiftung wäre geeignet, um in Katastrophenfällen oder für die Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen gute Dienste leisten zu können. Selbstverständlich ist für diese Organisationen oder im Falle einer Katastrophe der Weg zu einer Stiftung der einfachere Weg: Wenn etwas passiert, können Sie zur Stiftung gehen, und dann bekommen Sie das Geld. Aber die Sammlungen im Katastrophenfall - auch die Sammlungen für gemeinnützige Organisationen - sind zur Pflege der Solidarität wichtig. Solidarität äussert sich eben darin, dass man solche Sammlungen durchführt, dass die Leute privat - einzeln eben - in jenen Fällen mithelfen, wo Solidarität nötig ist.

Grundsätzlich bejahe ich es, mehr Solidarität zu üben. Aber tun wir das im Rahmen der bestehenden Gefässe, schaffen wir nicht neue Instrumente. Schaffen wir vor allem nicht Instrumente, die der parlamentarischen Kontrolle entzogen sind.

Zu einem zweiten Grund: Die gegenwärtige Gewinnverteilung der Schweizerischen Nationalbank lautet: zwei Drittel den Kantonen, ein Drittel dem Bund. Das gilt für die aktuellen Gewinnverteilungen und selbstverständlich auch für die aufgelaufenen Gewinne. Von den überschüssigen 20 oder 21 Milliarden Franken gehören in diesem Sinn 7 Milliarden dem Bund - er kann damit tun, was er will - und 14 Milliarden den Kantonen.

Ich habe Mühe mit der Interpretation, es stünden hier 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Sie stehen eben nicht zur Verfügung, weil sie gemäss Verfassung jemandem zugewiesen sind. Ich habe auch Mühe, wenn man jetzt von Sondervermögen, von Geschenken spricht. Es ist doch in jedem Unternehmen so: Wenn die Werte zunehmen - sei es bei Liegenschaften, bei Aktien, bei Wertschriften, bei welchen Anlagen auch immer -, dann sind das Unternehmensgewinne. Der Bund besteuert ja auch diese Unternehmensgewinne. Warum sollte die Interpretation hier bei der SNB eine andere sein? Das lässt sich nicht machen.

Selbstverständlich kann man darüber diskutieren, das Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln zu ändern. Aber man kann es auf die Zukunft hin ändern. Rechtsstaatlich höchst bedenklich finde ich, dass man dies rückwirkend tut. Das ist einmalig. Die 21 Milliarden Franken sind in der Vergangenheit aufgelaufen, und die Verteilregeln sind gegeben. [PAGE 421] Ich verstehe nicht, wie man jetzt rückwirkend davon sprechen kann, dass das Sondervermögen sei, dass das Geschenke seien, die man hier in diesem Parlament einfach anders verteilen solle.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es um sehr viel Geld geht, nämlich um 7 Milliarden Franken bzw. 14 Milliarden Franken bei der Gold-Initiative. 14 Milliarden Franken sind 2000 Franken pro Kopf. Beim Gegenvorschlag sind es 1000 Franken pro Kopf. Was heisst das konkret? Für den Kanton Zürich mit einer Million Einwohnern heisst das beispielsweise: Will der Kanton Zürich zugunsten des Projektes, das wir hier haben, auf eine oder 2 Milliarden Franken verzichten? Sie können für jeden Kanton ausrechnen, um wie viel Geld es für die einzelnen Kantone geht - Einwohnerzahl mal tausend respektive Einwohnerzahl mal 2000 Franken.

Sie werden sagen, die Kantone hätten dem ja zugestimmt. Die Kantone haben damals unter dem Druck der Verhältnisse und - das muss ich auch sagen - weil sie das Vertrauen etwas verloren hatten, dass dieses Geld den Kantonen auch zu zwei Dritteln zugewiesen wird, Ja gesagt. Aber daraus eine Begeisterung der Kantone abzuleiten - Herr Bundesrat Villiger hat das nicht gemacht, das möchte ich hier deutlich sagen - ist falsch.

Ich möchte ein Zweites sagen: Wir müssen auch mit offenen Karten spielen. Wir haben in der Kommission auch die Frage der Frist von 30 Jahren diskutiert. Man kann natürlich nicht versprechen, dass in 30 Jahren das Geld an die Kantone fliesst. Aber in der Kommission herrschte natürlich auch eine Stimmung, die besagte, man könne dann die Verfassung schon wieder ändern. Hier haben wir eine Vertrauenskrise zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone sagen sich nun, gut, sie hätten lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Aber rechtsstaatlich ist dieser Weg nicht in Ordnung.

Ich beantrage Ihnen aus diesen Gründen, nicht auf einen Gegenvorschlag einzutreten und die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen. Mit diesem Minderheitsantrag verbleiben den Kantonen zwei Drittel der Erträge, und wir haben in der Volksabstimmung eine Gegenüberstellung der Interessen der Kantone und der Interessen der AHV. Wenn es um solche Beträge geht, wie ich sie genannt habe, meine ich, ist die Chance gut, die Abstimmung zu gewinnen. Wenn Sie den Gegenvorschlag der Kommission annehmen, so wird die Konfrontation lauten: Solidaritätsstiftung gegen AHV. Ich befürchte, dass wir dann in der Volksabstimmung Schiffbruch erleiden und die Kantone völlig leer ausgehen.

Der Hinweis, dass die AHV und die Kantone beim Gegenvorschlag auch etwas erhalten, ist meiner Meinung nach nicht gewichtig. Bezüglich der AHV wurde vonseiten unseres Finanzministers immer wieder betont, dass die Volksinitiative wenig oder nichts bringe. Ich habe Mühe zu verstehen, warum dann ein Drittel viel bringen soll. Bei den Kantonen ist es natürlich auch nicht so, dass der Gegenvorschlag ihnen 7 Milliarden Franken bringt, sondern der Gegenvorschlag nimmt den Kantonen 7 Milliarden Franken weg. Deshalb ist es auch abstimmungstaktisch falsch, einen Gegenvorschlag einzubringen.

Sie müssen sich also entscheiden: Wollen wir einen Gegenvorschlag, oder wollen wir keinen Gegenvorschlag? Wenn Sie - ich sage jetzt: gegen meine Erwartungen - beschliessen, einen Gegenvorschlag zu machen, dann möchte ich Ihnen doch empfehlen, dem Antrag Hess Hans zuzustimmen. Dieser Antrag führt zwar zu einer komplizierteren Volksabstimmung. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Energievorlagen; Abstimmungen mit Gegenvorschlag und verschiedenen Anträgen sind immer etwas diffus. Ich sehe darin im Vergleich zum Minderheitsantrag auf Streichung keine bessere Lösung. Der Antrag Hess Hans hat auch eine Zweckbindung zur Folge, aber immerhin werden damit die Interessen der Kantone gewahrt.

In diesem Sinne bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie meinem Minderheitsantrag auf Streichung von Artikel 1a zustimmen.