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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-12-09

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-09

Wortprotokoll

Es findet ja jetzt nicht eine eigentliche Debatte über die Perspektiven der Ergänzungsleistungen statt; dafür ist der Anlass wohl auch zu gering. Aber Herr Schwaller wirft mit seiner Interpellation doch Fragen auf, die im politischen Raum stehen.

Ich meine, dass der Bundesrat die Dinge in seinem sehr substanziellen Bericht vom 20. November 2013 in ihren Zusammenhängen auf den Tisch gelegt hat. Man muss sehen, dass die Kostenentwicklung bei den Ergänzungsleistungen die Folge von gesetzgeberischen Entscheiden ist, die bewusst getroffen wurden: Es war anlässlich der Regelungen zum NFA klar, dass sie sich auf die Ergänzungsleistungen auswirken würden; es war auch bei den verschiedenen IV-Revisionen klar, dass die Sparmassnahmen bei der IV in bestimmten Bereichen unmittelbar, sofort und direkt Folgen bei [PAGE 1098] den Ergänzungsleistungen haben würden - das ist unausweichlich. Mit besonderem Nachdruck möchte ich ausserdem auf einen bewussten gesetzgeberischen Entscheid verweisen, an dem wir - ich war damals noch im Nationalrat - beteiligt waren: Es war ein grosser Fortschritt, dass das Prinzip realisiert werden sollte, dass jemand, der ins Heim kommt, nicht mehr wie früher fürsorgeabhängig werden soll; er soll nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen sein, wie es früher öfter der Fall war. Dieses Anliegen wurde als sozialer Fortschritt mit der letzten ELG-Revision realisiert.

Das kostet jetzt etwas, das ist klar, denn damit sind die Ergänzungsleistungen in einem gewissen Sinn zur Pflegefinanzierung umgewandelt geworden. Sie substituieren die Pflegefinanzierung, wie es sie in der Schweiz so direkt nicht richtig gibt, und dies in einer bedarfsgerechten Art und Weise. Dies hat zur Folge gehabt, dass die Gemeinden bei den Kosten der Sozialhilfe entlastet worden sind, es ermöglicht aber auch den Betroffenen im Alter eine würdige Situation, die sonst nicht gegeben wäre. Wenn man von den Kosten spricht, darf man die Vorteile und die bewussten gesetzgeberischen Entscheide zugunsten dieser Lösungen nicht unterschätzen.

Die Angelegenheit ist komplex. Wo es um Kapitalbezüge geht, wird im Rahmen der Altersvorsorge 2020 etwas getan werden können - so dies dann mehrheitsfähig sein wird; hier sind ja verschiedene Interessen im Spiel. Ich meine, dass der etwas bedächtige Weg, den der Bundesrat in seiner Interpellationsantwort vorgeschlagen hat, vorerst berechtigt ist.

Ich habe aber, wenn wir jetzt schon über Ergänzungsleistungen sprechen, eine Frage an den Bundesrat, die von Herrn Schwaller nicht gestellt wurde und die ich dem Bundesrat deshalb jetzt mündlich stellen möchte.

Schon in mehreren Vorstössen ist die Anhebung, die Korrektur der Mietzinsgrenzen angemahnt worden. Es gab politische Mehrheiten, und es sind Vorstösse angenommen worden. Man hat mit der Umsetzung aber gezögert. Ich möchte Herrn Bundesrat Berset deshalb fragen, wie es nun mit der Umsetzung steht. Diese Frage ist unmittelbar, ist direkt relevant für ältere Leute, die noch zu Hause leben können und nicht ins Heim gehen müssen, was ja viel billiger kommt. In vielen Fällen reicht es wegen der Nichtanpassung dieser Mietzinsgrenzen aber nicht mehr - es handelt sich um eine Anpassung, die an sich schon lange wieder hätte erfolgen müssen. In diesem Sinne gibt es hier in diesem Bereich doch akut einen Bedarf, etwas zu unternehmen und sich zu bewegen. Das wäre doch das, was jetzt unmittelbar vorgekehrt werden müsste.