Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-03-14
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-14
Wortprotokoll
Die heutige Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, welche primär energieintensive Grossverbraucher entlasten wollte. Dies isoliert hätte aber zu einer Schwächung der KEV geführt, was nicht im Sinne der Strategie wäre und die Projekte auf der Warteliste noch mehr blockiert hätte. Deshalb konnte mit der Verknüpfung mit einer moderaten KEV-Erhöhung ein guter Kompromiss gefunden werden, mit dem zwei Probleme gelöst werden können, das Problem der energieintensiven Grossverbraucher und die Deblockierung der KEV-Projekte.
Die UREK hat im Rahmen der Beratung dieser parlamentarischen Initiative diese Vorlage ausgearbeitet, und darin wird die Erhöhung, die jetzt immer diskutiert wird, der Zuschlag auf den Übertragungskosten von maximal 1,5 Rappen, vorgesehen. Damit kann auf der einen Seite ein grösserer Teil der rund 20 000 heute blockierten Projekte zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien auf der Warteliste schneller freigegeben werden, und damit kann auch der Investitionsstau beseitigt werden. Auf der anderen Seite können stromintensive Unternehmen, nämlich Unternehmen, die Elektrizitätskosten zwischen 5 und 10 Prozent oder von mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung haben, diese Zuschläge teilweise oder voll rückerstattet erhalten, damit sie international keinen Wettbewerbsnachteil erleiden. Sie verpflichten sich aber im Gegenzug, einen Teil der Ersparnisse gezielt für Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz einzusetzen. Damit werden die stromintensiven Verbraucher im Konkurrenzkampf entlastet, erhalten aber einen Anreiz, Energie zu sparen und damit den Zielen der Energiestrategie 2050 entgegenzukommen.
Gleichzeitig hat Ihre UREK für Kleinanlagen bis 10 Kilowatt die Eigenverbrauchsregelung eingeführt, sodass ein Produzent zwar nur noch die Nettoproduktion entschädigt erhält, aber auch nur für die Nettoproduktion Netzkosten bezahlt. Das ist im Grundsatz richtig, kann aber in einzelnen Fällen, bei sehr vielen Solarproduzenten im gleichen Netzbereich, zu Belastungen führen.
Diese Thematik ist im Rahmen der Energiestrategie genauer anzuschauen, aber sie soll nicht jetzt, wie das Herr Gasche will, einseitig und nur gerade für die Solarproduzenten angeschaut werden. In diesem Sinne ist das Thema anerkannt, die Problematik ist adressiert, und das Beste wäre eigentlich, wenn Herr Gasche seinen Antrag heute zurückziehen würde, damit er nicht abgelehnt werden muss. Das Thema muss grundsätzlich aufgegriffen werden - aber nicht jetzt mit einem Schnellschuss.
Wir werden auch die Kleinanlagen bis 10 Kilowatt neu mit einem fixen Beitrag versehen und sie nicht mehr auf die KEV-Warteliste nehmen. Damit kann die Warteliste verkürzt und entlastet werden. Die bisher Angemeldeten können wählen, ob sie auf der Warteliste bleiben wollen oder ob sie den Einmalbeitrag in Anspruch nehmen wollen. Damit können wir die ganze KEV-Administration von der Administration vieler Kleinanlagen deutlich entlasten, was sehr viel Sinn macht. Diese zwei letzteren Massnahmen sind kleine Vorwegnahmen der Massnahmen zur Energiestrategie 2050.
Zum Schluss möchte ich einfach denjenigen, die jetzt diese KEV-Subventionierung, diese 1,5 Rappen, so stark kritisieren, in Erinnerung rufen, dass bei den erneuerbaren Energien immerhin sehr viele Unternehmen und Private privates Kapital investieren. Sie glauben an diese Energie, und diese investierten Gelder lösen auch entsprechend Arbeit im Inland für unsere Gewerbetreibenden aus, während es kein Kernkraftwerk gibt, bei dem irgendein privater Unternehmer investiert hat oder investieren will. Zudem geniessen die Kernkraftwerke wegen ihrer ungedeckten indirekten Risikokosten seit Betriebsbeginn eine indirekte KEV von mindestens 25 Rappen pro Kilowattstunde. Das ist im Vergleich zu diesen 1,5 Rappen ein sehr grosser Differenzbetrag. Wenn wir schon von Markt sprechen, dann sollten wir auch wirklich den Markt leben lassen. Unter dieser Prämisse wäre jegliche Solaranlage bereits heute konkurrenzfähig. Die Vorlage soll also als erster Schritt der nun folgenden Energiestrategie 2050 gesehen werden.
Die Grünliberalen werden eintreten, den Antrag der Minderheit Knecht ablehnen, den Einzelantrag Wasserfallen ablehnen und am Ende der Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.