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Bieri Peter · Ständerat · 2012-03-14

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14

Wortprotokoll

Wir stehen bei der Tierschutzgesetzrevision in der Differenzbereinigung. Es ergaben sich nach der ersten Runde drei Differenzen. Die WBK Ihres Rates hat heute Morgen um 07.30 Uhr getagt und schlägt Ihnen bei zwei Differenzen vor, diese auszuräumen - ich komme darauf zu sprechen.

Hingegen hat sich bei Artikel 7 des Tierschutzgesetzes eine neue Situation ergeben. In Artikel 7 Absatz 3 hat der Nationalrat, ohne dass dieses Thema vorher in der vorberatenden Kommission besprochen worden wäre, ein Delfin- und Walhaltungsverbot aufgenommen. Ich glaube, Sie kennen alle mehr oder weniger die Situation des Connyland in Lipperswil im Kanton Thurgau, wo seit Jahren Delfine gehalten werden und wo es im Verlaufe der vergangenen Jahre zu Todesfällen gekommen ist. Die letzten beiden Todesfälle beruhen, zumindest gemäss Auskunft, nicht auf nichtartgerechter Haltung, sondern sind durch die Abgabe falscher Medikamente verursacht worden. So viel zur Ausgangslage.

Die Thematik der Delfin- und Walfischhaltung ist immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Auch in unserem Rat gab es diesbezüglich schon Petitionen zu behandeln. Im Nationalrat ist ein Verbot dieser Tierhaltung in dieser Woche mit 112 zu 60 Stimmen mehrheitsfähig geworden. Wir haben die Sache leider innerhalb einer halben Stunde nicht in aller Tiefe ansprechen und erörtern können. Frau Bruderer hat einen Einzelantrag eingereicht, den Sie nun als Mehrheitsfassung auf der Fahne finden und der den Delfin- und Walfischimport verbietet. Damit wird nicht generell die Haltung verboten, sondern nur der Import. Was würde das konsequenterweise heissen? Dass Tiere, die bereits hier sind, weiterhin gehalten werden und sich auch fortpflanzen können, dass hingegen keine Neuimporte möglich sind.

Gemäss meiner beruflichen Kenntnisse würde das heissen, dass mit der Zeit die Haltung dieser Tiere ein Ende finden würde, denn eine sehr geringe Zahl führt sehr schnell zu Inzuchtproblemen. Das wird zur Folge haben, dass die Haltung dieser Tiere in der Schweiz mittelfristig nicht mehr [PAGE 215] möglich ist. Das ist wahrscheinlich letztlich auch mit diesem Antrag so gewollt.

In der Kommission hatten wir eine kurze Diskussion in dieser Sache. In der Kommission ist man sich jedoch bewusst, dass auch der Antrag der Mehrheit nicht der Weisheit letzter Schluss zur Lösung dieses Problems ist. Die Mehrheit und die Minderheit sind der Meinung, man sollte diese Thematik vertieft angehen und eine Differenz zum Nationalrat schaffen, damit sich die WBK des Nationalrates damit befassen und allenfalls eine bessere Lösung erarbeiten kann.

Auch wenn Sie der Minderheit zustimmen, entsteht eine Differenz zum Nationalrat. Der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit besteht darin, dass die Mehrheit einen möglichen Weg vorgibt, nämlich ein Verbot des Imports dieser Tierart, währenddem die Minderheit die Sache einfach offenlässt und die Differenz zum Nationalrat in der Form aufrechterhält, dass es keine Erwähnung der Delfin- und Walhaltung gibt. So weit mein Versuch, die Meinung der Mehrheit wiederzugeben. Wenn ich von "Versuch" spreche, so tue ich das, weil ich selber bei der Minderheit bin. Vielleicht wird aber Frau Bruderer, die Antragstellerin in der WBK des Ständerates, noch bessere Argumente finden als ich.