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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-14

Wortprotokoll

Es lässt sich nicht leugnen, dass die heutige rechtliche Situation in Bezug auf die Adoption doch gewisse oder sogar beträchtliche Inkohärenzen aufweist. Frau Ständerätin Seydoux und auch andere Sprecherinnen und Sprecher haben es erwähnt: Heute kann eine einzelne Person unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung ein Kind adoptieren. Die Einzeladoption ist also möglich - selbstverständlich immer unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen. Zwei Personen hingegen, die im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können gemäss heutigem Recht gemeinsam kein Kind adoptieren.

Ihre Kommission für Rechtsfragen möchte diese Inkohärenzen aufheben. Der Vorschlag Ihrer Kommission - ich glaube, das darf man sagen - ist konsequent und in sich stimmig. Die Motion verlangt, dass Adoptionen unabhängig von Zivilstand und der sexuellen Orientierung der Adoptionswilligen möglich sein sollen. Eine Öffnung der Adoption im Umfang, wie sie die Motion verlangt, insbesondere mit Blick auch auf die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes, lehnt der Bundesrat jedoch aus politischen Gründen ab. Der Souverän - das ist jetzt schon mehrmals gesagt worden; auch die Botschaft des Bundesrates wurde zitiert - hat erst vor wenigen Jahren dem Partnerschaftsgesetz in seiner heutigen Form zugestimmt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die damals breite Akzeptanz gegenüber der eingetragenen Partnerschaft nicht unwesentlich auch dem Umstand zu verdanken war, dass damals eben Kinderbelange wie die Adoption - vor allem auch die Adoption von fremden Kindern - oder die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ausgeklammert blieben und dies auch weiterhin bleiben.

Der Bundesrat hat aber Verständnis für ein Teilanliegen der Motion, wonach eingetragenen Paaren die Möglichkeit der Stiefkindadoption eröffnet werden soll. Dadurch könnten Kinder, die bereits heute in einer solchen Partnerschaft aufwachsen, Stiefkindern in ehelichen Gemeinschaften rechtlich gleichgestellt und damit auch im gleichen Masse abgesichert werden. Es handelt sich ja hier eben um Situationen, die bereits bestehen - unabhängig davon, ob Sie das wollen oder nicht, ob Ihnen das passt oder nicht; Herr Ständerat Janiak hat darauf hingewiesen. Bei all diesen Fragen bleiben zudem immer das Wohl und die Anliegen des Kindes von zentraler Bedeutung, das haben eigentlich auch Sie alle so erwähnt; das muss im Zentrum stehen, und genau das soll und muss auch in Zukunft eingehend geprüft werden. Es ist aber möglich, dass es gerade im Sinne des Wohls von Kindern, die heute schon mit Eltern in eingetragener Partnerschaft leben, sein kann, dass hier eine Adoption durch den Stiefvater oder die Stiefmutter ermöglicht wird.

Deshalb hat der Bundesrat hier Verständnis signalisiert. Der Nationalrat wird übrigens voraussichtlich morgen über eine Motion abstimmen, welche die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare verlangt. Entgegen seinem ursprünglichen Antrag wird sich der Bundesrat aus den dargelegten Gründen einer Annahme dieser Motion nicht widersetzen.

Ich bitte Sie, die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen - mit Blick darauf, dass sie in gewissen Punkten zu weit geht - abzulehnen.