Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Herr Schwander, ich habe noch selten einen Grundeigentümer gesehen, der sich gegen eine Einzonung wehrt. (Zwischenruf Schwander: Das gibt es!) Ich bin gerne bereit, diesen Fall zu prüfen, wenn Sie ihn mir unterbreiten. Ein Grundeigentümer, der neu einer Bauzone zugeteilt wird, und darum würde es ja gehen, kann selbstverständlich, wenn er zum Beispiel ein landwirtschaftliches Gewerbe betreibt, dieses weiterhin betreiben. Es zwingt ihn niemand, auch wenn sein Grundstück neu in einer Bauzone ist, dieses auch tatsächlich zu bebauen. Er darf auf diesem Grundstück weiterhin landwirtschaftliches Gewerbe betreiben, insofern, glaube ich, ist dies wirklich kein Problem.