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Grunder Hans · Nationalrat · 2012-03-01

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-01

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion, Sie wissen es, hat sich in der Erstberatung schwergetan mit dem Vorschlag, der damals auf dem Tisch lag. Wir sind aber zur Einsicht gekommen, dass die heutige Fassung der Mehrheit, wie sie auch der Ständerat formuliert hat, machbar ist.

Sie wissen es: Die Landschafts-Initiative verlangt ein Moratorium, das heisst, man könnte in den nächsten zwanzig Jahren keinen Quadratmeter mehr einzonen. Das würde gerade die Kantone, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und die den Planungshorizont von 15 Jahren ernst genommen haben, massiv benachteiligen. Im Gegensatz dazu würden Kantone wie der Kanton Wallis, der eine sehr grosse Bauzonenreserve hat, ungeschoren davonkommen. Wir haben uns hier mit einem Gegenvorschlag zu dieser Initiative zu befassen, und ich möchte Sie daran erinnern: Am 11. März stimmen wir über die Zweitwohnungs-Initiative ab; es ist noch unklar, wie das Resultat ausfallen wird. Die Initiative ist gefährlich. Deshalb brauchen wir einen absolut griffigen Gegenvorschlag, und deshalb ist Artikel 5, wie er jetzt vorliegt, von zentraler Bedeutung. Wir bitten Sie deshalb, diesem Artikel, wie ihn die Mehrheit vorschlägt, zuzustimmen.

Es ist mir noch wichtig hervorzuheben - es ist bis jetzt nicht gesagt worden -, dass vorübergehende Einzonungen für Kiesabbau usw. ausgenommen sind. Diese Ergänzung hat die nationalrätliche Kommission eingebaut; und so, denke ich, ist dieser Artikel ein massgeschneiderter Entwurf im Sinne der Initianten, die, so hoffe ich, ihre Initiative somit zurückziehen können. Und es ist jetzt auch so, dass der Artikel verfassungskonform ist, dass also die Kantone und die Gemeinden diese Mehrwertabschöpfung vollziehen können, dass das nicht übergeordnet geschieht und absolut zweckgebunden gemacht wird.

Ich bin etwas erstaunt, dass die SVP ja gar keine Mehrwertabschöpfung will. Und da komme ich noch zu diesen Anträgen Hausammann: Der erste Antrag geht noch weiter. Er will ja, dass es auch bei Ein- oder Umzonungen zu einer Abschöpfung kommt. Wir sollten, denke ich, nicht so weit gehen. Das würde dann auch wieder ein Ungleichgewicht geben. So wäre zum Beispiel die Wohnzone ja dann ausgenommen, dort gibt es aber auch Einzonungen. Es ist, denke ich, auch sehr schwierig, das umzusetzen; und die Handhabung ist mit sehr viel Bürokratie verbunden. Für den zweiten Antrag hätten wir eine gewisse Sympathie, wenn er so formuliert worden wäre, dass er nur die Landwirtschaft betreffen würde und nicht auch noch die Industrie und das Gewerbe. Auch dort ist die Abgrenzung praktisch nicht zu vollziehen.

Aus diesen Gründen lehnen wir auch diese zwei Einzelanträge ab.

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