Killer Hans · Nationalrat · 2012-03-01
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-01
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Bestimmung um die Anforderungen, welche bezüglich Erschliessung an neue Siedlungsgebiete gestellt werden. Diese Bestimmung hat eine relativ lange Geschichte, was man der Fahne ansieht.
Der Nationalrat hat in der ersten Beratung mit gutem Grund beschlossen, dass neue Siedlungsgebiete angemessen erschlossen sein müssen, und zwar - dies ist der springende Punkt in diesem wohlüberlegten Beschluss - "durch das öffentliche Verkehrs- oder Strassennetz". Nicht in jedem Fall ist ein entsprechendes Netz des öffentlichen Verkehrs vorhanden, und lange nicht in jedem Fall ist ein Netz des öffentlichen Verkehrs sinnvoll. Es ist nach wie vor in vielen Gegenden unseres Landes sinnvoll, auf den Individualverkehr zu setzen und auf den öffentlichen Verkehr zu verzichten, einfach weil der Aufwand für den öffentlichen Verkehr unverhältnismässig wäre. Es mag in vielen urbanen Gebieten sinnvoll sein, neue Siedlungen an das Vorhandensein einer Tram- oder Buslinie zu knüpfen. Aber wir dürfen doch nicht den Anschein erwecken, der öffentliche Verkehr könne mit sinnvollem Aufwand in jede Ecke unseres Siedlungsgebietes geführt werden. Das ist ein ökonomischer Unsinn und dient eigentlich niemandem, weil zu einem funktionierenden öffentlichen Verkehr eine entsprechende Fahrplandichte gehört. Es führt nicht zu einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis, weil dann vielfach die entsprechenden Fahrgastfrequenzen fehlen.
Mit der Version, wie sie der Ständerat beschlossen hat, wird schwergewichtig das Vorhandensein des öffentlichen Verkehrs als Grundvoraussetzung für neue Siedlungsgebiete definiert. Das setzt falsche Prioritäten. Ich bitte Sie aus Gründen der Kosten für den Betrieb von Linien des öffentlichen Verkehrs, auf diese Priorisierung zu verzichten und an der Version unseres Rates festzuhalten, indem Sie die Mehrheit unterstützen.