Wobmann Walter · Nationalrat · 2012-03-01
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-01
Wortprotokoll
Artikel 5 Absatz 1bis fordert Ausgleichszahlungen von mindestens 20 Prozent für Planungsvorteile bei Neueinzonungen. Unser Rat hat im Rahmen seiner ersten Beratung einen solchen Ausgleichsmechanismus mit 93 zu 70 Stimmen abgelehnt. Mit guten Gründen hat er damals beschlossen, beim geltenden Recht zu bleiben, das den Kantonen die Kompetenz belässt, Grundsatz und Umfang von solchen Abgeltungen zu regeln.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit II (Killer Hans), an diesem Beschluss festzuhalten und Artikel 5 Absatz 1bis und Absatz 1ter zu streichen. Diese Bestimmungen sind die Grundlage für das Abschöpfen von Mehrwertabgaben, die für Entschädigungen bei Auszonungen verwendet werden sollen. Warum sollen wir in einem aufwendigen Verfahren Geld einfordern, um damit Rückstufungen zu entschädigen, falls aus heutiger Sicht zu grosse Bauzonen ausgezont werden, und dies im Wissen, dass es in absehbarer Zukunft, vielleicht schon mit dem nächsten Planungshorizont, doch wieder zusätzliches Baugebiet braucht?
Wir brauchen doch auch in Zukunft mehr Wohnraum. Wir brauchen doch trotz Verdichtung nach innen zusätzliche Siedlungsfläche. Denken Sie nur an das Wachstum der Bevölkerung durch Zuwanderung: In den letzten zwanzig Jahren waren es rund eine Million Menschen, allein im letzten Jahr waren es über 50 000. All diese Leute brauchen bekanntlich auch Wohnraum. Neueinzonungen werden es in Zukunft sehr schwer haben: Wegen des Willens, vermehrt nach innen zu verdichten, werden strenge Nachweisverfahren erforderlich sein.
Wir sehen keinen Grund, jetzt in einem Kraftakt Baugebietsreduktionen vorzunehmen, welche in zehn oder fünfzehn Jahren wieder kompensiert werden müssen. Verzichten wir auf solch administrativ aufwendige Verfahren, welche keine nachhaltige Wirkung haben, und begnügen wir uns mit dem bisherigen Recht, dies im Wissen, dass Baugebietsausdehnungen auch in Zukunft zweifellos strenger beurteilt werden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit II um Zustimmung zum Streichungsantrag zu den Absätzen 1bis und 1ter von Artikel 5. Entsprechend sind dann auch in Artikel 37b die Absätze 4 bis 6 zu streichen, mit denen die Kantone absolut in die Pflicht genommen werden sollen, ihre Siedlungsflächen zu reduzieren. In Artikel 5, wie er besteht und auch bestehen bleiben soll, ist genügend klar geregelt, wer dafür zuständig ist.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Minderheit II (Killer Hans).