Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie natürlich, in diesem Durchgang auch Absatz 2 von Artikel 8 zuzustimmen und diese Differenz zum Ständerat zu bereinigen.
Es wurde gesagt: Es geht vor allem auch um frühzeitige Planungssicherheit und damit auch um frühzeitige Investitionssicherheit. Bei grossen Vorhaben gibt es in der Regel sehr viel Widerstand. Wenn ein Kanton bereits auf der Stufe des Richtplanes die grundsätzliche Machbarkeit geklärt hat, wenn der optimale Standort gefunden ist und die grobe räumliche Abstimmung auch mit dem Verkehr und dem Umweltschutz in diesem Stadium vorgenommen werden kann, dann ist das zweifelsfrei ein Vorteil, vor allem für künftige Investoren.
Diese Bestimmung wird in Fachdiskussionen denn auch immer wieder von Kreisen der Wirtschaft unterstützt, beispielsweise von der Interessengemeinschaft Espace Mobilité oder auch vom Fachverband der schweizerischen Kies- und [PAGE 133] Betonindustrie - das sage ich besonders an die Adresse von Nationalrat Killer, der diesen Kreisen ja nahesteht. Diese Bestimmung ist deshalb wichtig, weil damit auch für die Zukunft auf der Stufe des Richtplanes Sicherheit für die Planung und Realisierung grosser Vorhaben geschaffen wird.
Die Richtpläne sind auch im Lichte der Landschafts-Initiative zu sehen: Es geht um die Möglichkeit, bestimmte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und dafür Zonen zu reservieren, in denen sie dann stattfinden sollen.