Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Das ist im Prinzip gleichbedeutend mit einem Baustopp, einem Planungsstopp. Es gibt dann nämlich einen alten, nicht mehr gültigen Richtplan, wobei man den neuen Richtplan, in dem die Entwicklungen dargelegt sind, nicht umsetzen kann, weil er nicht bewilligt ist.
Das ist gegenüber dem heutigen Recht neu und ist von einigen von Ihnen korrekt wiedergegeben worden. Heute hat der Bund faktisch keine Möglichkeit, einem Kanton zu sagen, dass er etwas nicht bewillige, denn die Planungshoheit und die Instrumente dafür sind im heutigen RPG nicht vorhanden. Neu, eben mit den höheren Anforderungen an den kantonalen Richtplan, ist das möglich; es ist jetzt im Gesetz verankert. Wir haben auch zigmal gesagt, dass das ARE inskünftig jede Erarbeitung eines Richtplans natürlich [PAGE 137] präventiv mit dem Kanton anschauen wird - und der Bundesrat dann den Richtplan bei der Genehmigung. Damit wird also eine verstärkte Steuerung durch die Bundesbehörde ermöglicht.