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Jans Beat · Nationalrat · 2012-03-01

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, die Minderheitsanträge und den Einzelantrag abzulehnen.

Den Antrag Rösti haben wir in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt, weil er eigentlich den Auftrag, den wir haben, nicht erfüllt. Es geht darum, dort den Wald zurückzubinden und Flexibilität bei der Rodung zu erhalten, wo er zunimmt. Der Antrag der Minderheit Rösti will, dass der Wald auch dort, wo er nicht zunimmt, wo er sogar unter Druck ist, zurückgebunden werden kann. Das ist ein grundsätzlicher Fehler. Ich bitte Sie, diesen Fehler nicht zu machen. Ich habe Ihnen in meinem Eingangsvotum schon gesagt, dass Sie damit möglicherweise diese Vorlage gefährden. Es ist bereits einmal eine Teilrevision des Waldgesetzes gescheitert, weil man das Fuder überladen hat und nicht zwischen den Regionen, in denen der Wald zunimmt, und den Regionen, in denen er unter Druck ist, unterschieden hat. Das ist der Hauptgrund.

Beim Antrag der Minderheit Grunder geht es um die Frage, wann man auf Rodungsersatz verzichten kann. Kann man darauf verzichten, wenn ein Wald 30 oder sogar 40 Jahre alt ist? Ich muss da zuerst etwas korrigieren, was Herr Bäumle und Herr Müller-Altermatt gesagt haben. Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Neuerung im Gesetz. Es ist nicht so, dass man den Verzicht schon immer bei 30 Jahren angesetzt hätte. Wir sagen jetzt neu, dass ein Gehölz 30 Jahre wachsen darf. Während dieser Zeit kann man es ersatzlos roden. Die Minderheit Grunder beantragt 40 Jahre. Ich habe den Eindruck, dass es in der Kommission materiell gesehen im Grundsatz keinen Widerstand dagegen gab, die Frist auf 40 Jahre zu erhöhen. Das Problem ist ein anderes: Der Vollzug ist enorm schwierig. Viele Vertreter der Kantone haben uns im Rahmen der Vernehmlassung gesagt, dass es bei einem Wald ab 30 Jahren schwierig wird, zu erkennen, ob es ein junger Wald ist oder ob er schon lange da ist. Der Aufwand, bei über 30-jährigen Wäldern zu prüfen, ob sie jetzt jung und neu und ohne Ersatz zu roden sind, ist höher. Die Kantone sagen, das sei nicht mehr zu vollziehen. Das ist der Grund, warum eine Frist von 40 Jahren eben zu lang ist. Wir haben den von der Minderheit Grunder übernommenen Antrag in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung allerdings knapp abgelehnt.

Schliesslich zum Einzelantrag Binder: Dort war mit 13 zu 8 Stimmen eine klare Mehrheit dafür, dass wir bei den erneuerbaren Energien vorwärtsmachen. Es war weniger ein Auftrag der parlamentarischen Initiative, der die Mehrheit leitete, als ein energiepolitisches Anliegen. So sollen Projekte für die Gewinnung erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Sie werden dann, das ist klar, gegenüber allen anderen Infrastrukturprojekten, die man auch im Wald ansiedeln könnte, bevorzugt behandelt. Die Kommission hat da eine Güterabwägung zugunsten der Produktion erneuerbarer Energien vorgenommen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheitsanträge und den Einzelantrag abzulehnen.