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Brunner Toni · Nationalrat · 2012-05-31

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31

Wortprotokoll

Worin liegt der Wert der Schweiz? Bodenschätze können es ja nicht sein. Abgesehen von unserem einzigartigen politischen System der direkten Demokratie ist es natürlich unsere Willensnation, aber es ist letztlich auch unsere einzigartige, vielfältige und attraktive Landschaft. Das Erscheinungsbild der Schweiz ist einzigartig, und der Wert unserer Landschaft, notabene unserer Kulturlandschaft, vielerorts von Bauernhand geprägt, ist längst erkannt. Dazu braucht es keine Europäische Landschaftskonvention. Die Schweiz weiss um den Wert ihrer Landschaft, und sie tut auch etwas dafür.

Nun kommt aber diese Europäische Landschaftskonvention. Sie ist ein völkerrechtliches Instrument, mit dem die Landschaft in all ihren Erscheinungsformen besser geschützt werden soll. In der Botschaft wird denn auch festgehalten, [PAGE 785] dass man in dieser Konvention vorwiegend programmatischen Charakter sehe und Massnahmen rechtlicher Art anrege, dass aber auch Massnahmen mit Lenkungs- und Anreizcharakter ausgelöst werden könnten.

Hier liegt doch der Hund begraben respektive ist auch der Grund zu orten, warum wir dieser Konvention nicht zustimmen dürfen. Sie unterläuft unsere Souveränität und unsere eigenen Kompetenzen. Der Schutz der Landschaft in der Schweiz wird in vielerlei Regulierungen und auch mit Gesetzen gewährleistet. Hier besteht nicht unmittelbar Handlungsbedarf. Gemäss Bundesverfassung sind für den Natur- und Heimatschutz sowieso die Kantone zuständig, sie sind auch für den Landschaftsschutz zuständig. Dieses Prinzip hat sich als erfolgreich erwiesen und ist in den letzten Jahren auch in der Praxis erfolgreich umgesetzt worden; es funktioniert. Treten wir jetzt aber dieser Europäischen Landschaftskonvention bei, werden wesentliche Kompetenzen der Kantone wie auch des Bundes eingeschränkt. Machen wir uns nichts vor, eine Konvention hat bindenden Charakter. Anregungen oder künftige Änderungen der Konvention müssten von der Schweiz und ihren zuständigen Stellen ohne eigentliche Mitsprache mitgetragen und umgesetzt werden. Mit dem Beitritt wird also ein wesentlicher Aspekt unserer Standortpolitik einem völkerrechtlichen Abkommen unterstellt.

Diese Konvention ist also auch aus demokratischer Sicht nicht tragbar. Ein Beitritt zu dieser Konvention ist auch aus föderalistischer Sicht äusserst kritisch zu beurteilen und abzulehnen. Ein Beitritt zur Konvention führt nämlich zur Gefahr von neuen, zusätzlichen Regulierungen und Aktivitäten, für die der Bund eigentlich gar keine Kompetenzen hat. Sie sehen zum Beispiel, dass die Artikel 5 und 6 des Übereinkommens materiell in die Kompetenz der Kantone eingreifen würden. Darum hat sich der Kanton Appenzell Innerrhoden in der Kommission mit seinem einzigen Vertreter zu Recht gewehrt. Herr Fässler hat hier gute Arbeit geleistet. Dieses Vorgehen der Konvention widerspricht auch der Bundesverfassung. Aus föderalistischer Sicht ist das klar abzulehnen.

Zusammenfassend muss man festhalten: Wenn wir diese Konvention ratifizieren, wird es zusätzliche Regulierungen und dirigistische Massnahmen geben. Auch das finden Sie in der Botschaft. Es wird z. B. eine flächendeckende Landschaftstypisierung vorgeschlagen, es wird die Formulierung von verbindlichen Landschaftsqualitäts- und Entwicklungszielen definiert. Wenn wir den Landschaftsschutz in der Schweiz betrachten, dann sehen wir, dass wir hier weiss Gott eine funktionierende Gesetzgebung haben. Der Schutzgedanke kommt, wenn es um die schweizerische Landschaft geht, weiss Gott nicht zu kurz.

Darum empfehlen wir von der SVP, dass man die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention nicht vornimmt, dass man sie heute ablehnt und dass wir auch den Ständerat noch zur Vernunft bringen.