Binder Max · Nationalrat · 2012-05-31
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat hier bei Vergehen bezüglich Warnung vor Verkehrskontrollen in schweren Fällen richtigerweise nur Geldstrafen vorgesehen und auf Freiheitsstrafen verzichtet. Nun ist im System des Strafrechtes vorgesehen, dass bei Geldstrafen immer eine maximale Höhe festzulegen ist. Dementsprechend hat der Ständerat die Limite auf 180 Tagessätze festgesetzt. Ein Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen der betreffenden Person, der maximale Tagessatz liegt bei 3000 Franken. Ein schweres Vergehen liegt vor, wenn es um eine gewerbsmässige Warnung geht und daraus allenfalls Einnahmen generiert werden.
In der Kommission des Ständerates lag ein Antrag auf 90 Tagessätze vor; dieser scheiterte dann aber mit 9 zu 4 Stimmen, und der Ständerat hat die 180 Tagessätze ohne Diskussion und Abstimmung gutgeheissen. Für uns liegt dieses Maximum für ein Vergehen, bei dem eigentlich niemand zu Schaden kommt - ausser der entsprechenden Inkassostelle, die in der Folge etwas weniger Bussengelder einnimmt -, eindeutig zu hoch. So würde die maximale Strafe bei 180 Tagessätzen zum Maximalsatz von 3000 Franken eine Busse von 540 000 Franken betragen. Bei der Minderheit sind das dann bei 90 Tagessätzen zum Maximalsatz von 3000 Franken immer noch 270 000 Franken. In der Kommission habe ich jemanden sagen hören, dass die betroffene Person das auch bezahlen könne, weil das dann wirklich ganz vermögende oder Leute mit sehr hohem Einkommen wären.
Aber dennoch, rechnen wir in einem Bereich, der vielleicht eher zur Anwendung kommt. Gehen wir einmal von einem Tagessatz von 100 oder 200 Franken aus; dann würde das immer noch 18 000 oder 36 000 Franken ergeben. Bei maximal 90 Tagessätzen à 100 oder 200 Franken wären das immer noch Beträge von 9000 Franken oder 18 000 Franken. Wir werden den Verdacht nicht ganz los, dass hier auch Fiskalpolitik und nicht nur Sicherheitspolitik betrieben wird.
Deshalb bitte ich Sie namens der Minderheit und auch unserer Fraktion, die Maximalzahl auf 90 Tagessätze anzusetzen, wie das eigentlich ein Teil der Kommission des Ständerates auch gewollt hat.