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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-05-31

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Wir möchten die schrecklichen Folgen von Gehirnverletzungen aufgrund von Unfällen nicht verharmlosen. Es ist uns auch klar, dass Kindergehirne verletzlicher sind als Erwachsenengehirne. Dennoch sind wir aus drei Gründen gegen den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates.

1. Die Kontroll- und Durchsetzungsfähigkeit ist nicht gegeben: Es geht eben nicht um das Funktionieren der Velolampe oder, wie beim Autofahren, um die Gurtentragpflicht, sondern die Kontrollorgane müssten das Alter der Radfahrenden beurteilen und sie einer Kontrolle unterziehen. Das ist im Grenzbereich dieser Altersgrenze faktisch nicht möglich.

2. Auch aus medizinischen Gründen ist diese Grenze nicht einfach klar: Es gibt auch diesbezüglich Fälle, bei denen die besondere Verletzlichkeit des Gehirnes länger oder weniger lange besteht. Also ist auch hier das 14. Altersjahr eine willkürliche Grenze.

3. Die Akzeptanz und die Quote derjenigen, die freiwillig einen Velohelm tragen, haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Ich kann hier aus persönlicher Erfahrung berichten: Wir haben fünf schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 7 und 15 Jahren. Als die ersten Kinder in die Schule kamen, war die Velohelmtragquote bei ihren Altersgenossen erheblich tiefer als bei den jetzigen Erstklasskindern. Mit anderen Worten: Die freiwillige Akzeptanz und die Einsicht haben enorm zugenommen. Um hier noch einige Prozente zulegen zu können, brauchen wir diese Gesetzesbestimmung und Vorschrift nicht.

Wir kommen also zum Fazit und nehmen denselben Slogan auf wie Frau Amherd: "Kluge Köpfe schützen sich!" - aber sie schützen sich nicht, weil sie müssen, sondern weil sie klug sind.