Binder Max · Nationalrat · 2012-05-31
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31
Wortprotokoll
Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel - wo auch immer er geschieht. Hier sind wir auf dem besten Weg dazu, unter dem Eindruck der Häufung der Unfälle auf und bei Fussgängerstreifen im letzten Herbst einen Gesetzesartikel zu schaffen, der glauben machen soll, es würde sich etwas ändern.
Auch unsere Fraktion machen diese Unfälle selbstverständlich betroffen. Frau Allemann, Sie haben gesagt, es würde alles viel besser. Jemand muss es hier aber einmal sagen: Die Unfälle bei und auf Fussgängerstreifen sind nicht nur auf die Anlage und auf die Ausrüstung von Fussgängerstreifen zurückzuführen, sie sind nicht nur auf Unachtsamkeit der Automobilisten oder des motorisierten Verkehrs zurückzuführen, sondern vielleicht auch auf das Verhalten der Fussgänger. Nehmen Sie als Beispiel den Hauptausgang beim Bahnhof Bern: ein sehr breiter Fussgängerstreifen, noch gesichert durch ein Blinklicht. Auf Zürichdeutsch würde man sagen: "Es wird über d'Stross ghüeneret, grad wie me wott." Ich habe es selbst schon x-mal erfahren, dass man als Depp dort steht. Wenn es rot wird, springen die Berner - und andere wahrscheinlich auch - noch über die Strasse, selbst wenn der motorisierte Verkehr aufgrund des Blinklichts den Vortritt hat.
Herr Aebischer, Sie haben gesagt, es hätten jetzt bereits viele Aktivitäten zur Verbesserung stattgefunden. Weshalb wollen Sie dann noch einen Artikel in dieses Gesetz schreiben? Es ist genau das, was wir brauchen: Wir brauchen die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer, und zwar aller, und wir brauchen die Eigenverantwortung der Besitzer der Strassen; das sind die Gemeinden, das sind die Kantone, und das ist zum Teil allenfalls auch der Bund.
Es ist auch nicht so, Herr Aebischer und Frau Allemann, dass es heute keine Normen gibt; es gibt diese Normen. Es gibt die Schweizer Norm 640 241 des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute, die sich in deutscher und französischer Sprache auf etwa 24 Seiten sehr ausführlich dazu äussert. Es ist also völlig unnötig, weiter gesetzgeberisch tätig zu werden, ausser, Frau Allemann und Herr Aebischer, man wolle damit sagen: "Wir haben etwas getan zur Verbesserung des zugegebenermassen teilweise mangelhaften oder vernachlässigten Unterhalts der Fussgängerstreifen", also gewissermassen um das Gewissen zu beruhigen. Das ist der falsche Weg.
Wir müssen, wie das eigentlich schon passiert ist, die Strassenbenützer, die Strassenbesitzer, die Eigentümer auffordern, ihre Aufgabe, ihre Pflicht zu tun; denn der verantwortliche Eigentümer der Strasse bleibt auch mit diesem Gesetzesartikel genau der gleiche.
Die SVP-Fraktion steht geschlossen hinter der Mehrheit.