Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-05-31
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-31
Wortprotokoll
Wir bitten Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Die gänzliche Aufhebung dieser Bestimmung gemäss dem Antrag der Minderheit ist unseres Erachtens - bei aller Vorliebe zur persönlichen Verantwortung - nicht angebracht. Es geht darum, dass Kinder sich in eine spezielle Situation begeben, in einem Alter, in dem sie sich unter Umständen noch nicht verkehrsadäquat verhalten können - nicht wollen, sondern können. Wir sind der Meinung, dass es hier eine Vorschrift braucht. Die heutige Regelung genügt nicht mehr. "Vorschulpflichtig" ist nicht mehr das, was es vor einigen Jahren war. Wir kennen die Bestrebungen bezüglich der Basisstufe. Das würde das vorschulpflichtige Alter um zwei Jahre reduzieren, nämlich um das Kindergartenalter. Das kann nicht mehr die Meinung sein.
Die bundesrätliche Fassung enthält eine generelle Regelung: "Rad fahren darf, wer das siebte Altersjahr vollendet hat." Diese Regelung ist nicht realistisch. Die Kinder in diesem Alter fahren dann Rad, wenn sie von der Grösse her Rad fahren können, und nicht dann, wenn sie das Alter erreicht haben. Deswegen brauchen wir eine Regelung, in der das Kriterium nicht primär oder ausschliesslich das Alter ist, sondern bei der es um das Gefährdungspotenzial geht. Das Gefährdungspotenzial ist in der Regel auf den Hauptstrassen grösser als auf den Nebenstrassen.
Nun hat der Ständerat die Formulierung "auf ... verkehrsreichen Strassen" beschlossen. Das ist wiederum sehr unbestimmt. Wir haben in Artikel 50 der Verkehrsregelnverordnung den Begriff der "verkehrsarmen Nebenstrasse". Man könnte nun e contrario sagen: Was nicht verkehrsarm ist, ist eben verkehrsreich. Es geht um die Eltern: Unseres Erachtens ist es ihnen nicht zuzumuten zu beurteilen, ob eine Strasse jetzt eine verkehrsarme oder eine verkehrsreiche Strasse ist; das ist unseres Erachtens ebenfalls nicht handhabbar. Deswegen sind wir bei der Fassung mit den "Hauptstrassen" gelandet. Sehr oft heisst es "Kantonsstrasse" oder "Staatsstrasse". Das ist in der Regel bekannt; das sind die wichtigen Verkehrsachsen. Das ist unseres Erachtens realisierbar und umsetzbar.
Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.