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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-06-22

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-22

Wortprotokoll

Zur Schuldenbremse (00.060): Bezüglich der Schuldenbremse existierten verschiedene Unterlagen, die Botschaft des Bundesrates - auf der einen Seite eine Separatausgabe der Botschaft des Bundesrates, auf der anderen Seite eine Internetversion - sowie die Fahnen. In diesen verschiedenen Unterlagen wurden verschiedene Texte verwendet. Die Redaktionskommission hat nun eine Berichtigung bzw. eine Klarstellung vorgenommen, Sie finden diese bei Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung.

Ganz kurz gesagt geht es um Folgendes: In dieser Verfassungsbestimmung ist aufgelistet, welche Beschlüsse der Bundesversammlung der Schuldenbremse unterstehen. Wir haben nun eine Version ausgeführt, nach der die "Erhöhung der Gesamtausgaben" der Schuldenbremse untersteht. Diese Worte "Erhöhung der Gesamtausgaben" entsprechen dem Wortlaut desjenigen Artikels der Bundesverfassung, welches die diesbezügliche Kompetenz der Bundesversammlung begründet. Es besteht nun also Identität zwischen diesen beiden Texten, auf der einen Seite, was die Bundesversammlung machen kann, auf der anderen Seite, in welcher Form die Bundesversammlung dies beschliessen wird.

Die Redaktionskommission empfiehlt Ihnen, von diesen Feststellungen Kenntnis zu nehmen. Sie sind materiell keine Änderung, aber eine Klarstellung dessen, was vom Rat gewollt wurde.