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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-15

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass wir im Raumplanungsgesetz einen solchen Artikel verankern; das macht Sinn, auch im Lichte der Energiedebatte.

Was zum Ausdruck kommt, ist, dass wir heute auf kantonaler Ebene eine Fülle von ganz unterschiedlichen Bestimmungen haben. Es gibt Kantone, die sehr fortschrittlich sind und nur noch eine Meldepflicht für Haussolaranlagen haben, dann gibt es Kantone mit vereinfachten Baubewilligungsverfahren und Kantone mit ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Wir haben festgestellt, dass gewisse Kantone zur Unterscheidung zwischen der blossen Meldepflicht und die Notwendigkeit eines Baubewilligungsverfahrens mit Quadratmeterzahlen operieren, andere orientieren sich an Dachfirsten und an der sorgfältigen Integrierung einer Solaranlage - das ist also Föderalismus pur. Jetzt kann man sich fragen, ob man das weiterhin so, mit dieser ganzen Vielfalt, auf Stufe der Kantone belassen soll. Hier haben der Nationalrat und jetzt auch Ihre Kommission gesagt, nein, man möchte hier auch ein Signal aussenden, dass man bei Solaranlagen nicht zu streng sein solle. Eine völlige Bewilligungsfreiheit ist aber auch nicht möglich, weil natürlich auch die Interessen bezüglich der Bau- und Kulturdenkmäler zu beachten sind.

Der Einzelantrag Graber Konrad orientiert sich nun eher an einem Konzept, das schon sehr detailliert ausgearbeitet ist; wir sind der Meinung, dass dies eigentlich nicht auf Stufe Gesetz gehört. Es ist so detailliert - "fassadenbündige Anlagen" -, dass es eine typische Sache der Vollzugsverordnung ist und nicht in das Raumplanungsgesetz gehört. Die Hauptaussage auch beim Konzept Graber Konrad scheint mir zu sein, dass man sorgfältig integrierte Solaranlagen will.

Dann kommt man zur zweiten Problematik, die Herr Ständerat Hess jetzt etwas geschildert hat, nämlich zur Frage, was dann Denkmäler von nationaler oder gar internationaler Bedeutung sind, die man hier erfasst. Hier sind wir zum Schluss gekommen, dass wahrscheinlich der Ortsbildschutz in den letzten Jahren zu seitenlangen Annexen geführt hat. Ich habe es mir angeschaut: Beim Kanton Wallis z. B. ist fast die Hälfte der Ortsbilder geschützt. Im Dorf, in dem ich wohne, herrscht zu zwei Dritteln Ortsbildschutz; ich staune da doch ein bisschen. Frau Ständerätin Egerszegi kennt wahrscheinlich Mellingen; dort macht es im Zentrum sicher Sinn. Aber es gibt viele Quartiere, wo man sagen kann, dass man stolz war auf den Ortsbildschutz oder darauf, im Isos erfasst zu sein, dass das aber jetzt, im Lichte der neuen Energiepolitik, von den Prioritäten her wahrscheinlich ab und zu nicht mehr stimmt.

Deshalb ist unser Lösungsansatz, dass wir das Isos, das BLN und andere Inventare, die es gibt, durchforsten und dann auf Verordnungsstufe zu definieren versuchen, bei welchen Inventaren wir sagen können, dieser Schutz müsse eben mindestens auch gewährleistet sein. Dann hat man eine Abwägung, die eine Förderung dieser Solaranlagen mindestens nicht in einer Art und Weise einschränkt, die einfach unsinnig ist.

Was mir aber viel mehr am Herzen liegt, und das möchte ich auch betonen: Ich habe viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern bekommen, die eine Solaranlage installiert haben. Sie haben mir geschrieben: "Wissen Sie, jetzt habe ich 20 000 Franken investiert, ich musste eine Baubewilligung einholen, und die Gemeinde knöpfte mir noch 1000 Franken Baubewilligungsgebühr ab." Das stört mich dann viel mehr, wenn der Staat einerseits sagt, es brauche Eigenverantwortung, man möchte vom Staat her nicht viel subventionieren, und dann auf der anderen Seite bei den Gebühren oder über die steuerlichen Folgen abschöpft. Wir werden das untersuchen und auch hier noch Vorschläge unterbreiten. Aber auch das liegt in der Hoheit der Kantone oder Gemeinden.

Ich glaube, der politische Wille zur Vereinfachung, dass es in der Regel möglichst kein Verfahren geben soll, sondern nur eine Meldepflicht oder dann allenfalls ein vereinfachtes Verfahren, ist der gemeinsame Nenner. Ich finde, Ihre Kommission hat eine gute Lösung vorgeschlagen, wonach man dann eben auf Verordnungsstufe die sorgfältig integrierten Anlagen näher umschreiben kann - dies im Sinne des Anliegens von Ständerat Graber, das aus unserer Sicht korrekt ist. Es braucht eine Referenz, welche Inventare Sinn machen und welche man wahrscheinlich generell einmal durchforsten muss.

In diesem Lichte bitte ich Sie, weil sowieso eine Differenz besteht, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.