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Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-27

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27

Wortprotokoll

Mit Artikel 15a will der Bund die Kantone verpflichten, bodenrechtliche Zwangsmassnahmen wie Landumlegungen, aber auch andere, z. B. fiskalische Zwangsmittel zu ergreifen, um die Überbauung von Bauzonen zu erzwingen. Die Kantone müssen Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Androhung von Zwangsmassnahmen vorsehen, so will es Absatz 2.

In diesem Zusammenhang wäre eben auch das in Mode geratene Schlagwort der "Baulandhortung" zu hinterfragen. Das gibt es zwar in beschränktem Rahmen. Aber das Bauland kommt eben dort nicht auf den Markt, wo man den Preis nicht erzielt, den man erzielen möchte. Ansonsten bleibt das doch oft ein Schlagwort; die Probleme mit der raschen Entwicklung bestehen ja dort, wo Bauland sehr rasch überbaut wird und wo immer wieder neu eingezont wird.

Die bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen gehen mir daher zu weit, das sage ich ehrlich. Für mich sind das planwirtschaftliche Ladenhüter, sie haben in einer freiheitlichen Marktordnung nichts zu suchen. Die geforderten Zwangsmassnahmen wie Landumlegungsverfahren und Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Androhung von kantonalen Sanktionen wie dem Vorkaufsrecht der Gemeinwesen, Enteignungen usw. halte ich für übertrieben, zumindest dann, wenn sie der Bund anordnet und befiehlt. Mir wäre ein Instrument lieber, das von den Kantonen geschaffen wird. Wir haben ihnen den Rahmen gegeben, und das andere braucht es nun wirklich nicht auch noch; es gibt andere Massnahmen, die geeigneter sind, die Verflüssigung von Bauland mit milderen oder letztlich liberaleren Massnahmen zu fördern und herbeizuführen.

Ich bitte hier in diesem Antrag um ersatzlose Streichung von Artikel 15a. Dann haben Sie noch einen Eventualantrag vorliegen, der den ersten Satz etwas milder formuliert - aber das darf man ja nicht tun, habe ich heute gelernt, und darum sage ich dazu auch nichts.