Imoberdorf René · Ständerat · 2010-09-27
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-27
Wortprotokoll
Auch ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, und dies aus verschiedenen Gründen. Die meisten Argumente wurden schon vorgebracht, aber ich will noch einmal kurz auf gewisse Punkte eingehen:
1. Die Verschärfung der Bestimmungen über die Mehrwertabgabe würde nur für neue Einzonungen zur Anwendung kommen. Damit wird das Prinzip der Gleichbehandlung meiner Meinung nach nicht mehr gewahrt.
2. Auch nach meinem Rechtsverständnis ist die Festlegung einer Mindesthöhe der Abgabe, vor allem aber die Schaffung einer Bundeskompetenz zu deren Erhebung bei Untätigkeit der Kantone mit Artikel 75 der Bundesverfassung nicht vereinbar. Nach Artikel 75 Absatz 1 - ich wiederhole das noch einmal - legt der Bund nur die Grundsätze der Raumplanung fest. Und das, was hier von der Mehrheit vorgeschlagen wird, geht weit über das Grundsätzliche hinaus.
3. Das wurde vorher von Herrn Büttiker auch angedeutet: Es wurde auch für diese Vorlage ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Zu diesem neuen Artikel bezüglich Mehrwertabgaben konnten die Vernehmlasser aber nicht Stellung nehmen. Die Anhörung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz hat aber klar gezeigt, dass die Kantone einer Änderung von Artikel 5 skeptisch gegenüberstehen. [PAGE 894] Auch ich plädiere dafür, dass die Kantone von der Kommission des Zweitrates angehört werden.
4. Es ist nicht so, dass die Kantone und Gemeinden im Bereich der Mehrwertabschöpfung nichts getan hätten, wie oft suggeriert wird. Der Ausgleich erheblicher Vorteile, die durch Planungen entstehen, wird zu einem grossen Teil bereits mit der Grundstückgewinnsteuer erreicht, die es dem Gemeinwesen ermöglicht, einen wesentlichen Teil des Mehrwertes von Grundstücken in Bauzonen abzuschöpfen. Ich erinnere auch daran, dass die Gemeinden für die Erschliessung von Grundstücken in Bauzonen Grundeigentümerbeiträge erheben können, in meinem Kanton z. B. bis zu 75 Prozent der Kosten, beispielsweise für den Landerwerb, Strassenbau usw.
Ich möchte Sie daher bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.