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Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-28

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-28

Wortprotokoll

Ich erlaube mir das, da ich einige Anträge eingebracht habe, mit dem Gros aber unterlegen bin.

Ich habe gesagt, die Landschafts-Initiative nehme ein Problem auf, das die Leute beschäftige, das für unser Land auch wirklich ein Problem sei. Darum habe ich Verständnis dafür, dass Bundesrat und Ratsmehrheit den Initianten eine Brücke bauen wollen - obwohl die Initianten gar nicht wollen, dass gebaut wird. Aber diese symbolische Brücke geht ja nicht mit einem Landverbrauch einher, in dem Sinn kann man das verantworten.

Ich habe an dieser Vorlage vier Dinge zu bemängeln, die mich dazu bewegen, Nein zu sagen, trotz des Versuchs, eine Brücke zu bauen - was in diesem Stadium immer begrüssenswert ist:

1. Die Vorlage verletzt die Verfassung, oder sie ritzt sie zumindest; das ist von verschiedenen Votanten erwähnt worden. Die Kantone werden ihrer Tarifhoheit in Steuerfragen beraubt - siehe Artikel 5a: Dort ist die Verpflichtung festgehalten, mindestens ein Viertel des planungsbedingten Mehrwerts abzuschöpfen. Im selben Artikel ist auch noch ein Betrag von 30 000 Franken aufgeführt.

2. Folgendes wiegt für mich schwerer: Die Verfassung ist missachtet worden. Die Artikel 5a und 5b stellen einen weitreichenden Eingriff in die Kantons- und die Gemeindeautonomie dar. Neu wird - als fragwürdiges Instrument - die Mehrwertabschöpfung eingeführt. Es gibt aber auch noch Grundstückgewinnsteuern als zweites, damit verbundenes Element, auf das man heute baut. Diesem Zusammenhang kann man im Gesetz nicht Rechnung tragen, das ist unmöglich, aber er ist für die Kantone und für die Gemeinden, die diese Planung dann umsetzen - Erschliessungen finden immer noch in den Gemeinden statt -, absolut relevant. Dazu sind weder Kantone noch Gemeinden angehört worden. Ich muss Ihnen sagen: Wenn man hohe Mehrwertabschöpfungen vornimmt und sie dann für Dinge verwendet, die ausserhalb der Gemeinden ablaufen - es kann ja auch um Landumlegungen gehen -, dann hat das massive Auswirkungen auf die Grundstückgewinnsteuer.

Diese kommt je nach Kanton in unterschiedlichem Masse - wir wissen es -, oft nicht nur den Kantonen, sondern auch den Gemeinden und Städten anteilsmässig zu. Wenn man die dritte föderative Ebene um diese Beträge prellt, dann hat das massive Auswirkungen in unserem Land. Diese sind einfach nicht abgeklärt worden.

3. Dieser Punkt ist eher grundsätzlicher Art: Es hat für mich zu viele eigentumsfeindliche Elemente in diesem Gegenvorschlag, die eines freiheitlichen, auf Eigenverantwortung bauenden Rechtsstaates nur bedingt würdig sind.

4. Der Nationalrat muss noch unzählige offene Fragen klären. Bei fast jedem Artikel ist gesagt worden: Ja, das muss der Zweitrat dann nochmals anschauen. Es ist klar: Dafür haben wir ihn. Aber es geht um gewichtige Fragen - ganz [PAGE 908] abgesehen von der Vernehmlassung, die bis jetzt nicht durchgeführt worden ist.

Mein Fazit: Dem indirekten Gegenvorschlag, der hier vorliegt, geht die notwendige Sorgfalt ab. Es zeigt sich, dass Zeitdruck kein guter Wegbegleiter ist, auch wenn ich gerne mit Schnellzügen fahre. Aber es ist schon vorteilhaft, wenn der Zug auch am richtigen Ort ankommt, und diese Vorlage ist kein Musterbeispiel sorgfältiger Gesetzgebung. Ich habe ein sehr ungutes Gefühl, und darum werde ich sie ablehnen.