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preparatory:AB 139943

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-28

Wortprotokoll

Mit der am 5. Dezember 2008 beschlossenen Änderung der Finanzhaushaltverordnung wurde festgelegt, dass mehrjährige und periodisch wiederkehrende Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite, zu denen die Zahlungsrahmen für Verpflichtungskredite für die Bahninfrastruktur zweifelsohne gehören, den eidgenössischen Räten jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode vorgelegt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der Bundesrat eine zweijährige Übergangsregelung für die Jahre 2011 und 2012 vor. Die nächste Phase umfasst wieder vier Jahre; sie ist für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen.

Insgesamt werden uns vier Vorlagen unterbreitet:

Die erste Vorlage betrifft eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen. Es geht darum, die Rechtsgrundlage zu schaffen, um einmalig von den vierjährigen Perioden abzuweichen und die Vereinbarung auf die nächsten beiden Jahre auszurichten. Diese Anpassung war in der Kommission unbestritten und bedarf auch keiner weiteren Erläuterung.

Die zweite Vorlage betrifft den Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen für die Jahre 2011/12. Hier geht es darum, die Leistungsvereinbarung zu genehmigen sowie vom Rechenschaftsbericht der SBB über die laufende Legislaturperiode Kenntnis zu nehmen. Dieser Beschluss war in der [PAGE 912] Kommission ebenfalls unbestritten; ich verzichte deshalb auf weitere Ausführungen dazu und verweise auf die Botschaft.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesem Beschluss zuzustimmen.

Damit kommen wir zu den zwei Beschlüssen, bei denen wir Mehrheiten und Minderheiten haben. Es geht dabei erstens um den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011/12 und zweitens um den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011/12, die sogenannten Leistungsvereinbarungen. Weil diese beiden Beschlüsse einen engen Zusammenhang haben, werde ich sie gemeinsam erläutern. Dazu eine Vorbemerkung: Auf der einen Seite haben wir einen ausgewiesenen Bedarf der Bahnen, auf der anderen Seite haben wir von den Zielen des vorgesehenen Konsolidierungsprogramms Kenntnis nehmen müssen; diese weichen stark von den mittel- und längerfristigen Bedürfnissen unserer Bahnen ab. Es wird deshalb dringend nötig sein, die mittel- bis längerfristige Finanzierung unseres Bahnsystems grundlegend zu überprüfen und auf solide Beine zu stellen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Strassen.

Die Kommission hat sich im Bewusstsein, dass es sich nur um eine zweijährige Übergangszeit handelt, die gewisse Verschiebungen erlaubt, bemüht, den berechtigten Anliegen der Bahnbetreiber so weit wie möglich Rechnung zu tragen, ohne dass aber finanzpolitisch etwas beantragt würde, das aus dem Ruder laufen würde. Dabei war auch klar, dass das noch nicht behandelte Konsolidierungsprogramm nur als Richtschnur gelten kann; dieses wird einer umfassenden Diskussion bedürfen und darf nicht durch vorweggenommene Einzelbeschlüsse präjudiziert werden. Die Kommission hat deshalb bei ihren Beschlüssen einerseits die ausgewiesenen Bedürfnisse der Bahnbetreiber und andererseits die Haushaltdisziplin sorgfältig gegeneinander abgewogen.

Doch nun zu den beiden die SBB und die Privatbahnen betreffenden Beschlüssen. Bei den SBB stellt sich die Situation wie folgt dar: Der vom Bundesrat beantragte Zahlungsrahmen für die Jahre 2011 und 2012 beträgt 3322 Millionen Franken. Der beantragte Zahlungsrahmen übersteigt die gemäss der korrigierten Finanzplanung des Bundes verfügbaren Mittel um 332 Millionen Franken. Damit dies zu keiner zusätzlichen Belastung des allgemeinen Bundeshaltes führt, schlägt der Bundesrat vor, in den Jahren 2011 und 2012 durchschnittlich 210 Millionen Franken aus dem Reinertrag des Bundesanteils der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe im allgemeinen Bundeshaushalt zu belassen. Dies ist aufgrund der laufenden Einnahmen vertretbar und wird, sofern auf 2011 und 2012 beschränkt, problemlos sein. Die dadurch freiwerdenden Bundesmittel können für den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011/12 - 162 und 170 Millionen Franken - sowie für den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Privatbahnen verwendet werden. Es muss hier aber festgehalten werden: Das betrifft die Jahre 2011 und 2012, und man kann dann nicht von diesem höheren Niveau ausgehen und glauben, man könne diese Ausgabenlinie ohne zusätzliche Finanzen einfach weiterführen.

Die SBB haben in der Kommission eine zusätzliche Aufstockung des Zahlungsrahmens um 140 Millionen Franken gefordert. Es betrifft dies eine ganze Reihe von wünschbaren punktuellen Massnahmen, die sich auf die ganze Schweiz verteilen. Teilweise sind diese Massnahmen aber durch eine Änderung der Prioritätensetzung umsetzbar; auch ist nach Auffassung der Mehrheit der Kommission bei verschiedenen Massnahmen eine Verschiebung um zwei Jahre vertretbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich das Parlament in nächster Zeit mit der Sanierung der Pensionskasse der SBB befassen muss. Es geht hier um einen Milliardenbetrag. Die Lösung dieses Problems hat nach unserer Meinung für die SBB höchste Priorität. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat es die Kommission deshalb abgelehnt, den Zahlungsrahmen um nicht dringend für die Substanzerhaltung benötigte Mittel zu erhöhen. Festzuhalten ist, dass auch deren Finanzierung unklar wäre. Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit beim Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur, dem Bundesrat zu folgen. Eine Minderheit möchte der Forderung nach Erhöhung entsprechen, sie wird von Herrn Kollega Hêche vertreten.

Bei den KTU präsentiert sich das Bild ähnlich und doch etwas anders. Für die KTU wurde ein Bedarf von 1,444 Milliarden Franken ausgewiesen. Der Bundesrat schlägt einen Verpflichtungskredit von 1,22 Milliarden vor, obwohl er in der Botschaft festgehalten hat, dass für die Substanzerhaltung mehr Mittel nötig wären. Die Kantone beantragen deshalb, den Verpflichtungskredit für die KTU um 59 Millionen Franken auf 1,279 Milliarden anzuheben. Pro Jahr sind dies rund 30 Millionen Franken, was im Rahmen des Gesamtkredites auch finanzpolitisch zu verantworten ist. Dies würde es ermöglichen, dringend notwendige Brücken- und Tunnelsanierungen zu realisieren. Hier hat die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten dem Anliegen zugestimmt, dies vor allem deshalb, weil es hier nicht um Erweiterungen und Ausbauten geht, sondern nur um die Substanzerhaltung.

Eine Minderheit der Kommission hat finanzpolitische Bedenken. Herr Büttiker wird den Standpunkt der Minderheit darlegen.

Wie ich einleitend erwähnt habe, geht es bei diesen Vorlagen um eine Übergangsregelung für die Jahre 2011 und 2012. Unsere Anträge weichen notgedrungen nur wenig vom bundesrätlichen Entwurf ab. Es ist klar, dass damit viele Wünsche nicht erfüllt werden können. Das ist aber mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln auch nicht möglich. Im Hinblick auf den Zahlungsrahmen und den Verpflichtungskredit 2013 bis 2016 wird es nötig sein, eine nachhaltige Finanzierung der ausgewiesenen Bedürfnisse sicherzustellen. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass mit der Erstellung und Finanzierung einer neuen Infrastruktur der Mittelbedarf nicht abgeschlossen ist. Vielmehr löst jede neue Investition wiederkehrende Ausgaben für die Substanzerhaltung bzw. den Unterhalt aus. Das wurde in der Vergangenheit zu wenig beachtet. Es ist aber nicht das Thema der vorliegenden Anträge, damit werden wir uns in den nächsten zwei bis drei Jahren intensiv auseinandersetzen müssen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, auf alle vier Vorlagen einzutreten und diese im Sinne der Mehrheit zu verabschieden.