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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-09-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21

Wortprotokoll

Namens einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, Artikel 5a zu streichen.

Obwohl eine Mehrwertabgabe gemäss dem geltenden Recht bereits seit Jahren möglich ist, machten bisher nur drei Kantone von diesem Recht Gebrauch. Eine Mehrwertabgabe wurde bisher von den Kantonen also weder als sinnvoll noch als zielführend betrachtet. Einzelne Versuche zur Einführung einer Mehrwertabgabe auf Kantonsebene scheiterten übrigens auch mehr oder weniger kläglich.

Der neue Artikel 5a, welcher den Kantonen klare Handlungsanweisungen zur Mehrwertabgabe bei Ein-, Um- oder Auszonungen vorgibt, war bekanntlich nicht Bestandteil der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates. Er wurde erst vom Ständerat eingebracht. Ausgerechnet die Standesvertreter wollen den Kantonen den Mechanismus dieser Abgabe vorschreiben.

Zuerst ist diese Steuer aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen. Wir führen damit in den meisten Kantonen eine neue, eine zusätzliche Steuer ein, welche irgendjemand bezahlen muss. Sodann wird ein planerischer Mehrwert bereits heute mit der Grundstücksgewinnsteuer abgeschöpft. Diese lässt sich aufgrund des Verkaufserlöses und des ursprünglichen Landwertes zudem ganz genau berechnen. Sodann verfügen wir bei der Grundstücksgewinnsteuer über eine langjährige Rechtspraxis und damit auch über Rechtssicherheit. Die Mehrwertabgabe, wie sie nun mit dem neuen Artikel 5a geregelt werden soll, würde jedoch lediglich auf fiktiven Berechnungen basieren. Wie wollen Sie beispielsweise den Mehrwert einer Um- oder einer Auszonung berechnen? Das wird in der Praxis zu vielen Streitereien, Expertisen und Rekursen führen. Ungerecht ist auch die Verwendung der Erträge aus der Mehrwertabgabe. Damit müssen einzelne private Grundeigentümer planerische Massnahmen der öffentlichen Hand finanzieren, während gleichzeitig Gemeinwesen in der gleichen Situation von dieser Steuer dann befreit werden.

Bekanntlich standen die Kantone der Mehrwertabgabe anfänglich ablehnend oder zumindest sehr skeptisch gegenüber. Als sie nun diese neue Steuer zugunsten der Kantone positiver beurteilten, dachten sie wohl weniger an die Raumplanung als an die notleidenden Staatskassen.

Ich bitte Sie namens der Minderheit I, Artikel 5a zu streichen.