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AB 139981

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-21

Wortprotokoll

Ich erlaube mir hier eine Vorbemerkung, was den Mehrheitsantrag anbelangt. Der Vorredner hat es gesagt: Es war eine wundersame Wandlung der UREK-NR von der Position, dass man eigentlich die Mehrwertabschöpfung generell streichen wollte, über die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Malama bis hin zum Mehrheitsantrag, der nicht nur eine Mehrwertabgabe, sondern auch noch eine Eins-zu-eins-Flächenplanwirtschaft einführen will. Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich die Kommission innerhalb von ein paar wenigen Monaten so wandeln konnte.

Genau dieser Artikel 5 ist der eigentliche Zankapfel dieses Gesetzes. Man kann es eigentlich so veranschaulichen: Die Landschafts-Initiative selber ist schon ein regelrechtes Raubtier, aber mit dem Gesetz gemäss dieser Mehrheit gibt man ihm den unmittelbaren Befehl, noch stärker zuzubeissen, als es eigentlich notwendig wäre. Das ist wirklich eine ganz gefährliche Entwicklung. Auf den ersten Blick sehen die Anträge alle ziemlich ähnlich aus, aber lediglich der Antrag der Mehrheit spricht klar und eindeutig von einer "Mehrwertabgabe", wogegen beim geltenden Recht und in den Anträgen der Minderheiten nur davon gesprochen wird, die Kantone könnten Mehrwerte ausgleichen. Wir sollten es wirklich den Kantonen überlassen, diese Mehrwerte selbst auszugleichen.

Wir haben in der Kommissionsberatung gesehen, dass 26 verschiedene Systeme bestehen, und daher bin ich sehr erstaunt, dass diese Mehrheit zustande gekommen ist. Man kann schon aus verfassungsmässigen Gründen nicht einfach auf der Bundesebene ein einziges, einheitliches System der Mehrwertabgabe über die Kantone stülpen - das geht nicht. Eine Mehrwertabgabe mit einem Flächenausgleich eins zu eins ist vielleicht auf dem Papier, in der absolut reinen Theorie, durchführbar, aber niemals in der Praxis. Nehmen wir ein kleines Beispiel: Irgendwo in einer [PAGE 1585] Gemeinde soll eine Bauzone eingezont werden. In der gleichen Gemeinde muss dann eine gleich grosse Bauzone der Landwirtschaftsfläche zugeführt werden. Und wie ist es in einer Stadt, wie geht das dort? Meinen Sie im Ernst, alle Gemeinden in der Agglomeration der Stadt würden dann Schlange stehen und sagen: "Ah, wir wollen wieder Landwirtschaftsflächen, wir wollen bei unseren Bauzonen wieder auszonen"? Das glauben Sie ja wohl nicht im Ernst!

Dazu muss ich noch ganz klar bemerken: Wenn Sie einem Flächenausgleich zustimmen, stimmen Sie einer absoluten Spekulation mit dem Boden zu. Dadurch wird die Bodenspekulation angeheizt, und das ergibt somit eine klare Steigerung der Preise im Bodenmarkt. Das kann nicht in unserem Sinne sein, gerade auch dann nicht, wenn man sagen will, dass in den Städten verdichtet und dann noch günstiger Wohnraum geschaffen werden soll. Hier haben Sie wirklich den Pfad der Tugend verlassen.

Lassen Sie mich noch einen Exkurs zum Antrag meiner Minderheit III machen, den ich Ihnen präsentiere: Dieser Minderheitsantrag ist eigentlich eine offenere Formulierung eines Vorschlages der Konferenz der kantonalen Bau- und Planungsdirektoren. Das wäre eine Möglichkeit, damit der Ständerat und vielleicht sogar der Bundesrat da aufspringen könnten. Das wäre eine Möglichkeit, einerseits diese Sache der Mehrwertabgabe griffiger als im geltenden Recht zu lösen und andererseits eben mit dieser Mehrwertabgabe auch nicht über Gebühr eine Planwirtschaft einzuführen. Der Antrag meiner Minderheit III genügt der kantonalen Hoheit, er ist verfassungskonform, er ist griffiger als das geltende Recht und er birgt auch die Möglichkeit, den gesetzlichen Rahmenbedingungen nachzukommen.

Das sage ich nicht einfach von mir aus, muss ich Ihnen sagen, wenn Sie nun den Kopf schütteln. Der Bundesrat selber hat dafür in seinem Gegenvorschlag das geltende Recht vorgesehen. Um aber Klarheit zu schaffen und sämtlichen Spekulationen auch im Abstimmungsprozedere einen Strich durch die Rechnung zu machen, möchte ich meinen Minderheitsantrag zurückziehen, damit Sie klar Ja oder Nein zu einer Mehrwertabgabe sagen können. Wenn es bei einem Ja bleiben soll, werden wir das Gesetz ablehnen.

Der Antrag meiner Minderheit III ist damit zurückgezogen, unterstützen Sie die Minderheit I (Messmer), und votieren Sie damit für das geltende Recht!