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Messmer Werner · Nationalrat · 2011-09-21

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-21

Wortprotokoll

Wir kommen zum Kernstück dieser Vorlage, zu dem Punkt, der darüber entscheiden wird, ob die FDP-Liberale Fraktion am Schluss das Ganze ablehnen muss oder ob sie zustimmen kann. Wir entscheiden in den Artikeln 5ff. über die Thematik, die verschiedene Verbände [PAGE 1584] dazu verführen wird, das Referendum gegen diese Vorlage zu ergreifen.

Ich möchte mit Ihnen jetzt nicht darüber diskutieren, ob Sie für oder gegen die Mehrwertabgabe sind. Das ist nicht mein Thema und nicht unser Thema. Es geht einzig und allein um die Frage: Gehört diese Bestimmung in dieses Gesetz auf Bundesebene? Damit können Sie sich etwas entspannen: Ich überlasse es Ihnen, ob Sie Fan sind von der Mehrwertabgabe oder ob Sie, wie ich persönlich, die Mehrwertabgabe einen völligen Unsinn finden.

Ich sage Nein zu diesem Eingriff in die kantonale Hoheit, denn die Mehrwertabgabe gehört nicht in ein als Rahmengesetz konzipiertes Bundesgesetz. Ich sage also nicht Nein - ich habe es gesagt -, weil man nicht darüber diskutieren soll, ob die Mehrwertabgabe sinnvoll ist, sondern weil jeder Kanton für sich und aufgrund seines eigenen Steuersystems entscheiden soll, ob die Mehrwertabgabe opportun ist oder nicht. Nochmals: Wir entscheiden, ob wir auf die Kantone Zwang ausüben oder ob wir ihnen weiterhin Freiheit lassen. Es geht letztlich um die Frage der Bevormundung der Kantone.

Wir hatten übrigens in der Kommission auch ein Rechtsgutachten, und dieses Rechtsgutachten hat aufgezeigt, dass die Verfassungsmässigkeit hier vermutlich mehr als nur geritzt wird. Das kann es nicht sein!

Es kommt dazu, dass die Kommission des Nationalrates den Eindruck hatte, dass diese Mehrwertabgabe nicht genügt. Also bauen wir noch einen Flächenausgleich ein, und das, muss ich sagen, wider besseres Wissen. Die Einsicht war eigentlich da, dass ein solcher Flächenausgleich in der Praxis kaum vernünftig umsetzbar ist, dass er administrativ mit einem riesigen Aufwand verbunden und in der Praxis kaum durchsetzbar ist. Stellen Sie sich das vor! Im Rahmen einer Ortsgemeinde kann das ja noch gehen. Aber nur schon innerhalb eines Kantons, wo ein Ort dem anderen dann den Ausgleich erstatten müsste, wird es schon komplizierter und schwieriger - geschweige denn, wenn von Kanton zu Kanton ein solcher Ausgleich stattfinden sollte.

Es kommt dazu - hier möchte ich doch die Frau Bundesrätin zitieren, da das ja sicher glaubwürdiger wirkt, als wenn ich hier etwas behaupten würde; zur Sicherheit sage ich es, da ich nicht sicher bin, ob sie es dann nachher selber sagen wird -, dass die Frau Bundesrätin zu diesem Flächenausgleich in der Kommission gesagt hat: "Das Eins-zu-eins-Modell hingegen" - das ist der Flächenausgleich - "ist das starrste im Laufe der Dauer, da es auf unbestimmte Zeit keine Zunahme der Bauzone gibt. Dieses Modell" - jetzt hören Sie gut zu - "geht somit weiter als die Volksinitiative." Das ist die Aussage von Frau Bundesrätin Leuthard. Es ist eine Tatsache, das kann auch ich bestätigen, dass dies weiter geht als die Volksinitiative, die wir eigentlich mit diesem Gegenvorschlag bekämpfen wollen. Ich behalte nun ein Wort für mich, das mir für diese Vorgehensweise in den Sinn kommt.

Es gibt Leute, die jetzt behaupten, das sei kein wertvoller Gegenvorschlag mehr, wenn wir Artikel 5 herausnehmen. Natürlich bleibt dies ein vernünftiger Gegenvorschlag. Denn der Bundesrat - für einmal, meine ich, hat er wirklich eine gute, einfache Lösung gebracht - hat in Artikel 1 festgehalten, dass man haushälterisch mit dem Boden umgehen wolle, und in einem neuen Buchstaben abis von Artikel 1 Absatz 2, dass man verdichtet bauen möchte. Das ist doch ein Kernanliegen: in die Höhe, in die Tiefe und verdichtet bauen. Er hat in Buchstabe abis von Artikel 3 Absatz 3 die bessere Nutzung brachliegender Zonen vorgesehen. Das sind doch Anliegen, die wir alle haben. Er hat weiter die Pflicht festgehalten, so, wie in Artikel 5 die bestehende Gesetzgebung ist. Die Ergänzung des Bundesrates ist ein vernünftiger Gegenvorschlag zur Bekämpfung der Landschafts-Initiative.

Ich bitte Sie darum, hier Ja zu sagen zu einem schlanken Gesetz, das die Hoheit der Kantone respektiert und den Bund nicht zu Richtern über die Kantone macht.