Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-21
Wortprotokoll
Herr Nationalrat, in den Kantonen, die eine solche Abgabe schon kennen, ist die Konzeption so, dass festgelegt wird, wann diese Summe fällig ist; es ist Sache der Kantone, das allenfalls auch erst zur Fälligkeit zu bringen, wenn eine Veräusserung oder eine Überbauung stattfindet. Das steht zur Disposition und ist von den Kantonen zu bestimmen. Wenn ich plötzlich einen Vermögenswert in meinem Portfolio habe, liegt es dann ja an mir, ob ich ihn horte oder fällig mache, indem ich dann tatsächlich überbaue oder eben verkaufe. Das ist heute bei den Kantonen, die das kennen, schon so. Diese Möglichkeit lässt die Konzeption von Bundesrat und Mehrheit den Kantonen frei.