Killer Hans · Nationalrat · 2011-09-21
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 1 und 3. Es geht um die Ziele der Raumplanung, sie werden dort definiert.
Gemäss bisheriger und aus unserer Sicht unbestrittener Praxis ist es Aufgabe der Kantone, die Entwicklung der Raumplanung zu steuern und zu vollziehen. Sie haben die Kompetenz, dies auch im Interesse ihrer eigenen Entwicklung zu tun. Unsere Kantone sind nun einmal topografisch, siedlungsmässig und strukturell sehr unterschiedlich geformt. Dies zeichnet die Vielfalt unseres Landes aus. Stadtkantone, Mittellandkantone, Gebirgskantone - sie haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse, sie haben unterschiedliche Ziele für ihre Entwicklung. Diesen unterschiedlichen Ansprüchen und Anforderungen begegnen die Kantone mit jeweils eigenen Regelungen. Es macht wenig Sinn, die Kantone hier zu zusätzlichem Engagement zu verpflichten, das es eventuell gar nicht braucht.
Bei Artikel 1 Absatz 2 soll den Kantonen die Freiheit gelassen werden zu entscheiden, ob sie spezielle Massnahmen zur Siedlungsentwicklung vornehmen wollen. Stimmen Sie hier also im Sinne der Minderheit.
Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe abis bitte ich Sie der Mehrheit zu folgen. Die Siedlungsentwicklung wird künftig richtigerweise und gezwungenermassen nach innen zu erfolgen haben. Der Bundesrat und der Ständerat möchten dabei die Wohnqualität nicht schmälern. Die Mehrheit möchte dagegen konsequenterweise lediglich die Formulierung einer "angemessenen Wohnqualität" verwenden. Wohnqualität hat meistens und weitgehend etwas mit der Dichte der Bebauung zu tun. Wir Menschen sind nicht dazu geeignet, möglichst eng beieinander zu wohnen. Insofern ist es kaum wahrscheinlich, eine Verdichtung zu erreichen, ohne die Wohnqualität zu beeinflussen. Hier ist zweifellos die Formulierung der Mehrheit der Kommission, wonach eine angemessene, aber immer noch gute Wohnqualität erreicht werden soll, die zweckdienlichere.
Folgen Sie bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe abis also bitte der Mehrheit.
Bei den Planungsgrundsätzen in Artikel 3 bitten wir Sie, bei Absatz 2 Buchstaben c und e, in welchen der Schutz der See- und Flussufer sowie der Wälder explizit erwähnt ist, den Minderheitsanträgen zuzustimmen. Waldfläche ist die einzige Einzonung, die natürlicherweise wächst, und sie vermehrt sich nicht unerheblich; vielleicht sollte man dies bei Entwicklungen künftig auch berücksichtigen. Zu diesem Schutzinteresse gibt es in anderen Gesetzen genügend funktionierende Regelungen, sodass auf eine neue Legiferierung hinsichtlich dieser Themen gut verzichtet werden kann. Die Minderheiten zu Absatz 2 Buchstaben c und e beantragen diesen Verzicht, was Sie bitte unterstützen möchten.
Abschliessend zu Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a: Hier bitten wir Sie der Mehrheit zu folgen. Artikel 3 regelt die Planungsgrundsätze. In der Einleitung von Absatz 3 und in Buchstabe a ist der Grundsatz festgehalten, dass die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen und die Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet und durch den öffentlichen Verkehr zu erschliessen sind. Die Differenz zwischen dem Antrag der Mehrheit und den Anträgen der verschiedenen Minderheiten liegt im Bereich des Erschliessungsgrades durch den öffentlichen Verkehr. Die Palette reicht dabei von "hinreichend" über "angemessen" bis zu "gut". Die Mehrheit möchte die Anforderung "angemessen" definiert haben. Dies lässt die Möglichkeit offen, nicht zu jedem Siedlungsgebiet gezwungenermassen eine unverhältnismässig teure Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu realisieren. Öffentlicher Verkehr ist dort richtig und wichtig, wo entsprechende Frequenzen erreicht werden. Diese Flexibilität wird mit dem Antrag der Mehrheit am besten erreicht.
Ich bitte Sie hier im Namen der Fraktion, wie gesagt der Mehrheit zu folgen.