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AB 140160

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Zuerst spreche ich zu Artikel 15 Absatz 1bis. Ich möchte Sie daran erinnern, wir sprechen hier über den Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Die Landschafts-Initiative hat den sorgsamen Umgang mit dem Boden zum Ziel. Dem müssen wir Rechnung tragen, wenn dieser Gegenvorschlag ein taugliches Mittel gegen die Landschafts-Initiative sein soll. Ich denke manchmal, in der hier stattfindenden Debatte geht das etwas vergessen. Es geht bei Artikel 15 Absatz 1bis um ein Kernstück des Gegenvorschlags, es geht nämlich darum, dass wir die Bauzonen verkleinern müssen. Die heute bestehenden Baulandreserven decken mindestens das Doppelte des Bedarfs der nächsten zwanzig Jahre in der Schweiz. In der Vergangenheit haben fast alle Gemeinden grosszügig eingezont, sodass viel mehr Bauland zur Verfügung steht, als es das Gesetz verlangt. Das Gesetz sieht vor, dass man für die nächsten fünfzehn Jahre Baulandreserven ausscheiden sollte.

Gemäss Bundesgericht müssen überdimensionierte Bauzonen zurückgezont werden, auch wenn dies Entschädigungen zur Folge hat. Doch die Redimensionierung von Bauzonen wird fast überall nur halbherzig angegangen, es herrscht also ein Notstand. Dies hat der Ständerat erkannt und Artikel 15 Absatz 1bis eingefügt, der klipp und klar lautet: "Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren." Leider hat die UREK-NR in ihrer Mehrheit entschieden, diesen Satz wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, hier dem Ständerat zu folgen. "Die wohl grösste Altlast der schweizerischen Siedlungspolitik sind die überdimensionierten Bauzonen." Dieses Zitat stammt von Avenir Suisse. Ich möchte hinzufügen: Die Bauzonenaltlasten müssen saniert werden. Ein besonders krasses Missverhältnis bzw. besonders überdimensionierte Bauzonen gibt es in den Randregionen. In den städtischen Zentren hingegen ist das Bauland rar, und deshalb werden hier immer noch neue Flächen eingezont. Wir müssen also Mittel entwickeln, damit das vorhandene Bauland zum einen verkleinert wird und zum andern dort Flächen vorhanden sind, wo wir auch tatsächlich bauen wollen, nämlich in den Zentren, seien dies nun städtische Zentren oder seien dies ländliche Zentren. Dies können wir nur erreichen, wenn wir hier dem Ständerat folgen.

Sie mögen sich vielleicht fragen, warum überdimensionierte Bauzonen, die ja gar nicht überbaut sind, ein Problem sind. Die Antwort ist einfach. Zu viele Bauzonen führen zu einer Bodenverschwendung, weil Angebot und Nachfrage in einem krassen Missverhältnis stehen, sodass die Bodenpreise teilweise zu tief sind. Das Land wird dann nicht haushälterisch, sondern verschwenderisch überbaut. Jeder neue Käufer will eine Bauzone, die möglichst weit weg von einem Nachbarn ist, und statt kompakte Siedlungen entstehen dann Zonen, in denen die Häuser über die ganze Fläche verstreut sind.

Herr Rutschmann hat vorhin gesagt, und dieses Argument wurde auch in der Kommission immer wieder gebracht, dass wir abgelegenen Orten ihre Entwicklungschancen nähmen, wenn wir jetzt dort die Bauzonen zurückzonen würden. Das stimmt aber so auch nicht. Ist der Boden ausserhalb der Dörfer billiger, wird vor allem auf der grünen Wiese gebaut. [PAGE 1791] Die Dorfkerne entleeren sich, sie verlieren an Attraktivität. Am Schluss sterben die Dörfer sogar aus. Siedlungsentwicklung nach innen hat auch im ländlichen und im alpinen Raum ein grosses Potenzial, das ausgeschöpft werden muss. Wollen wir der Zersiedelung Einhalt gebieten und unbebaute Landschaften erhalten und lebendige Dorfkerne auch in Zukunft bewahren, dann gibt es nur eines: Überdimensionierte Bauzonen sind zurückzuzonen.

Deshalb bitte ich Sie, hier meiner Minderheit III zu folgen.

Ich komme noch zu einem zweiten Minderheitsantrag, und zwar zu Artikel 19 bezüglich der Erschliessungspflicht. Wenn wir die Zersiedelung stoppen wollen, müssen wir die Bauzonen intelligent überbauen und erschliessen. Dazu hat der Ständerat Vorgaben im Gegenvorschlag gemacht. Erstens sollen Bauzonen nicht einfach wild überbaut werden, sondern bei der Überbauung soll haushälterisch und etappenweise vorgegangen werden. Zweitens sollen neue Siedlungen mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen werden. Drittens sollen das Kulturland, die Natur und Landschaft sowie die Siedlungen geschützt werden. Diese drei Forderungen sind im Raumkonzept Schweiz enthalten, welches der Bundesrat im Frühling 2011 vorgestellt hat. Der Ständerat hat diese Forderungen aufgenommen, aber leider hat die UREK-NR auch diesen Punkt abgeändert.

Ich bitte Sie, auch hier meiner Minderheit und dem Ständerat zu folgen.