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Messmer Werner · Nationalrat · 2011-09-29

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Ich könnte es einfach machen und Sie bitten, in diesem Block überall der Mehrheit zuzustimmen - dann sind Sie auf gutem Kurs.

Zwei, drei Bemerkungen zu Artikel 15 Absatz 1: Ich bin der Auffassung, dass es richtig ist, wenn wir hier einen Horizont setzen, wie die Bauzonen zu planen sind. Ich bin aber der Auffassung, dass die Formulierung des Bundesrates zu eng ist und Streitereien auslösen wird. Darum meine ich, dass es so, wie die Mehrheit entschieden hat - gemäss Ständerat -, gut ist.

Das grösste Ei wird bei Absatz 1bis gelegt, bei den überdimensionierten Bauzonen, die reduziert werden sollen. Ich bitte Sie hier wirklich eindringlich, der Mehrheit zu folgen und diesen Unsinn zu streichen. Es wäre der grösste Fehler, den wir machen könnten, diesen Absatz ins Gesetz aufzunehmen. Es wäre erstens - das muss ich Ihnen sagen - ein massiver Eingriff ins Eigentum; das darf nicht der Fall sein. Zweitens freut sich und strahlt jeder, der von Auszonungen nicht betroffen ist, weil die Preise in die Höhe steigen. Je kleiner das Angebot ist, desto besser sind die Preise für die, die von der Auszonung nicht betroffen sind. Diese würden sich über eine solche Bestimmung freuen. Jene hingegen, die auf Land angewiesen sind, damit sie bauen können, würden bestraft. Drittens, das habe ich schon letztes Mal erklärt, wird wegen einer solchen Bestimmung kein einziger Quadratmeter Land weniger überbaut, Herr Jans. Es wird dort überbaut, wo man es braucht und wo man will, und wenn wir auszonen, wird einfach an einem anderen Ort überbaut. [PAGE 1793] Hören Sie einmal auf mit diesem Unsinn, immer zu erklären, dass das einen Zusammenhang habe - es hat einfach keinen Zusammenhang!

Nicht zuletzt muss ich daran erinnern, dass gemäss Absatz 1 die Bauzonenplanung ja auf etwa fünfzehn Jahre begrenzt sein soll, also muss dann die jeweilige Gemeinde auch entsprechend planen.

Ich möchte noch zum Antrag der Minderheit VII (Teuscher) kurz etwas sagen. Hier geht eigentlich die ganze Tendenz, wie wir jetzt hörten, weiter, indem anscheinend einige unter uns die ganze Nutzung von Land und Bauland verstaatlichen möchten; anders kann man den Antrag der Minderheit VII nicht erklären. Es ist nichts anderes als eine Verstaatlichung, wenn der Staat am Schluss sagt, wer welches Land haben darf, was wo zwangszugeordnet wird usw. Viel sozialistischer geht es nicht mehr. Ich meine, jene, die das hatten, sind froh, dass sie heute mehr Freiheit haben. Also, stimmen Sie auch hier der Mehrheit zu, und folgen Sie nicht dem Trend zur Verstaatlichung.

Noch eine Bemerkung zu Artikel 19 Absatz 2: Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen, diesen Absatz zu streichen und beim geltenden Recht zu bleiben. Komplexer geht es nicht mehr, man macht hier wiederum Vorschriften; der Staat befiehlt, der Staat soll, der Staat sagt. Sie müssen sich das einfach noch einmal anhören: Die Erschliessung muss so etappiert werden, dass sich dann an den öffentlichen Verkehr angeschlossene Siedlungen ergeben und das Ortsbild, das Kulturland, die Natur, die Landwirtschaft geschont werden. Im Prinzip soll dann der Staat sagen, was noch funktioniert. Das ist viel zu komplex, zu kompliziert, das brauchen wir nicht, es braucht keine derartige Einmischung auf Stufe Gemeinde.

Also noch einmal zusammengefasst: Stimmen Sie überall der Mehrheit zu, dann sind Sie auf dem richtigen Weg.