Wittenwiler Milli · Nationalrat · 2001-09-17
Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-17
Wortprotokoll
Ihre Kommission wurde im Oktober 2000 im Rahmen der Frage Günter zu Satos 3 (00.5144) über die Verkaufspläne der Swisscom informiert. Sie war über die erhaltenen Informationen beunruhigt und beschloss, nochmals über diese Angelegenheit zu diskutieren. Parallel dazu hat sich auch die SiK-SR mit der Frage der Konsequenzen des Verkaufs von Anlagen und Netzen durch die Swisscom befasst. Sie war sehr beunruhigt und schrieb einen Brief an den Bundesrat, in dem sie diesen bat, die Sicherstellung der landeswichtigen Übermittlungsbedürfnisse zu garantieren: "Der Bundesrat und das zuständige Departement müssen sicherstellen, dass die von den Behörden definierten Bedürfnisse lückenlos abgedeckt bleiben. Notfalls sind Verkaufsverhandlungen abzubrechen, um diese prioritären Ziele zu erreichen." Am 17. November 2000 reichte die SiK-SR eine Motion 00.3607, "Verkaufspläne der Swisscom. Auswirkungen", ein, mit der der Bundesrat beauftragt wird, "im Rahmen der anstehenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sowie des Fernmeldegesetzes die Sicherstellung aller landeswichtigen Übermittlungsbedürfnisse festzulegen und zu garantieren". Die SiK-NR befasste sich im November 2000 ebenfalls mit dieser Angelegenheit und schliesst sich den Argumenten der SiK-SR vorbehaltlos an, vor allem, nachdem die [PAGE 984] Swisscom hatte verlauten lassen, dass sie sich mit dem Gedanken trage, ihren Broadcasting-Bereich mit Sendern und Umsetzern an über 400 Standorten zu veräussern. Die Kommission reichte die Motion 00.3610, "Verkaufspläne der Swisscom. Auswirkungen", mit gleichem Wortlaut wie diejenige der SiK-SR ein. Mittlerweile ist diese Frage zumindest vorübergehend nicht mehr so dringlich, da die Swisscom am 7. Dezember 2000 verlauten liess, dass sie auf den Verkauf ihres Bereiches Broadcasting verzichte. Die Frage bleibt aber nach wie vor aktuell. Die Kommission ist sich bewusst, dass das neue Fernmeldegesetz keine Bestimmung enthält, welche die Swisscom verpflichtet, ihre Sendeanlagen in eigenem Besitz zu halten. Die Swisscom ist deshalb befugt, Sendeanlagen an einen anderen - auch ausländischen - Betreiber zu übertragen. Wir wollen aber, dass geprüft wird, wie sich diese Verkäufe auf die Armee und weitere Benützer, wie zum Beispiel Alarmzentrale und Kantone, auswirken würden.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 16 zu 0 Stimmen einstimmig, die Motion zu überweisen.