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Schweiger Rolf · Ständerat · 2009-09-21

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-21

Wortprotokoll

Ich fühle mich fast moralisch verpflichtet, mich für die Standesinitiative Basel-Stadt einzusetzen, weil ich mich kürzlich aus Versehen gegen eine Standesinitiative Basel-Stadt ausgesprochen habe und weil nur dank Ihrer Grosszügigkeit mein Fehler korrigiert werden konnte. Ich bin Ihnen heute noch dankbar dafür.

Es ist aber nicht nur mein schlechtes Gewissen, das mich veranlasst, mich für diese Standesinitiative einzusetzen, sondern ich bin voll der Überzeugung, dass die Richtung, die durch diese Standesinitiative vorgegeben wird, die völlig richtige ist. Der Grund hierfür ist eigentlich ein ganz banaler: Wenn ich mir vorstelle, dass sich die Gesamtheit der Schweiz eben doch in verschiedene Segmente unterteilt, dann kann ich, etwas spöttisch gesagt, auch sagen, dass die Fröhlichkeitskoeffizienten der verschiedenen Schweizer Kantone unterschiedlich sind. Ich würde dazu neigen, die beiden Kantone Basel und vielleicht auch den Tessin in die Fröhlichkeitskategorie 10 einzustufen, wüsste aber von anderen Kantonen, die ich nicht nennen möchte, dass der Fröhlichkeitskoeffizient ein sehr viel tiefer wäre.

Was ist nun das Problem, das aus diesem Faktum entsteht? Wenn nur eine gesamtschweizerische Regelung über ein bestimmtes Problem besteht, werden früher oder später vor allem die obersten Gerichte gezwungen zu entscheiden, wo was zulässig ist. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, dass sich das Gericht, rechtlich betrachtet, ein Bild machen kann, wo die gesellschaftlichen Formen eben etwas anders sind als in einem anderen Kanton. Stellen Sie sich vor, das Bundesgericht würde in einem Urteil sagen, es habe absolut Verständnis, dass es in diesem Kanton eben etwas fröhlicher zu- und hergehe, und in einem späteren Urteil, das einen ähnlichen Sachverhalt betrifft, würde es gegenüber einem anderen Kanton sagen, er sei eben eher als griesgrämig einzuschätzen. Das kann kein Gericht tun. Also wird das Bundesgericht früher oder später gezwungen, Regeln aufzustellen, Grundsätze festzulegen und was auch immer, um diese Lärmempfindlichkeiten, die eben mit gesellschaftlichen Belangen wie Fröhlichkeit zusammenhängen, zu katalogisieren. Das ist meines Erachtens nicht möglich.

Darum glaube ich - und dies ist gerade auch die Auffassung eines Vertreters der Kantone -, dass es richtig ist, in diesen doch sehr sensiblen Belangen, die für viele Leute, die in entsprechenden Gebieten wohnen, eben von grosser Tragweite sind, der Differenzierung unseres Landes auch im Bereich der Gesetzgebung zur Durchsetzung zu verhelfen.

Herr Kollege Janiak hat völlig Recht, wenn er sagt, dass es hier nicht um Lärm gehe, der in Dezibel gemessen werden könne; es sind vielmehr andere Elemente, auch in zeitlicher Hinsicht beispielsweise, die eine Rolle spielen. Was kann schon schieflaufen, wenn wir den Kantonen die Möglichkeit geben, hier Gesetzgebungen aufzustellen, die ihren Besonderheiten entsprechen?

Darum empfehle ich Ihnen dringend, dieser Standesinitiative Folge zu geben. Es kann auch Ihren Kanton betreffen, dass er sich - beispielsweise bezüglich gewisser Zeiten, gewisser Ereignisse - von anderen Kantonen abheben möchte und so die Möglichkeit hätte, dieser Individualität Rechnung zu tragen.

Ich beantrage Ihnen also, der Standesinitiative Basel-Stadt Folge zu geben.