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Bieri Peter · Ständerat · 2009-09-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-09-21

Wortprotokoll

Die vier vorliegenden Standesinitiativen nehmen Anliegen auf, die im Rahmen des Gesetzes zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB-Gesetz) behandelt und entschieden wurden. Konsequenterweise sind diese Standesinitiativen jetzt abzulehnen. Die vorliegenden Initiativen nehmen jedoch Projekte auf, die in Artikel 10 des ZEB-Gesetzes namentlich aufgeführt sind und im Rahmen der im nächsten Jahr vom Bundesrat vorzulegenden Botschaft zum Projekt Bahn 2030 überprüft werden.

Zuerst zur Standesinitiative Zug: Diese Standesinitiative aus dem Jahr 2006 verlangt die Ausarbeitung eines Erlasses, damit der Zimmerberg-Basistunnel, so, wie er im Alpentransitbeschluss von 1991 vorgesehen war, unverzüglich realisiert werden kann. Der Zimmerberg-Basistunnel 2 würde in einem Tunnel die bestehende Verbindung von Zürich nach Thalwil, sprich den Zimmerberg-Basistunnel 1, unterirdisch bis nach Litti/Baar weiterführen. Im Alpentransitbeschluss war vorgesehen, mit einer zusätzlichen Tunnelschleife unter dem Hirzel eine Verbindung aus dem Raum Wädenswil in den Raum Litti/Baar zu bauen. Damit wollte man ursprünglich die Ostschweiz an die Inner- und die Südschweiz anbinden. [PAGE 921]

2005 beauftragte unsere KVF den Bundesrat in einem Vorstoss, eine Gesamtschau der FinöV-Projekte und ihrer Finanzierung vorzulegen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit der Gesamtschau FinöV und dem ZEB-Gesetz nachgekommen. Darin hat er vorgeschlagen, den Zimmerberg-Basistunnel 2 vorerst aus dem Alpentransitbeschluss zu streichen. Das Parlament ist diesem Ansinnen gefolgt, hat jedoch das Projekt "Beschleunigung Luzern-Zürich mit Zimmerberg-Basistunnel 2" in Artikel 10 Absatz 2 Litera c des ZEB-Gesetzes aufgenommen. Dieses Projekt hat eine gewisse Priorität nach Artikel 10 Absatz 3 des ZEB-Gesetzes, weil es - nebst anderen - in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurde.

Nachdem das Parlament dem ZEB-Gesetz zugestimmt hat, kann der Forderung nach einer umgehenden Realisierung des Zimmerberg-Basistunnels 2 gemäss Alpentransitbeschluss konsequenterweise nicht zugestimmt werden, haben wir diesen doch dort gestrichen. Der Standesinitiative ist deshalb folgerichtig keine Folge zu geben. Das sieht übrigens auch die Zuger Regierung so. Sie beabsichtigt jedoch, über einen Kantonsratsbeschluss 400 Millionen Franken für eine kantonale Vorfinanzierung bereitzustellen, damit die dringend notwendige Verbindung aus dem Raum Zürich in die Innerschweiz und in die Südschweiz in absehbarer Zeit realisiert werden kann. Bereits im ZEB-Gesetz haben wir in Artikel 12 Absatz 3 eine solche Vorfinanzierungsmöglichkeit vorgesehen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass beim Projekt Bahn 2030 wiederum eine solche Möglichkeit vorgesehen wird.

Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Enthaltungen stammen von Standesvertreterinnen und -vertretern aus dem Kanton, aus dem die Standesinitiative kommt, sowie aus direktbetroffenen Kantonen. Soweit zur Standesinitiative Zug.

Nun zu den drei Standesinitiativen Aargau, Baselland und Basel-Stadt: Sie verlangen einen möglichst rasch zu erstellenden dritten Juradurchstich, vorzugsweise durch den Bau des Wisenbergtunnels. Der Kanton Aargau fordert zudem einen durchgehenden Ausbau der Strecke Olten-Aarau auf vier Spuren. Der Wisenbergtunnel war im Bundesgesetz betreffend das Konzept Bahn 2000 in Artikel 2 Buchstabe c enthalten und wurde anlässlich der Gesamtschau FinöV aus Kostengründen ebenfalls gestrichen. In der Botschaft argumentierte der Bundesrat, dass der Bau eines neuen Juradurchstichs neue Spielräume für Angebotserweiterungen für den Personenverkehr und die S-Bahn Basel sowie eine zusätzliche Flexibilität beim Güterverkehr bringen würde. Der Bötzberg könne damit entlastet werden. Damit die zusätzliche Kapazität des Wisenbergtunnels genutzt werden könne, wären jedoch zusätzliche Folgeinvestitionen sowohl auf der Nord-Süd-Achse als auch auf der Ost-West-Achse nötig. Zudem sei mit Kosten von 2 Milliarden Franken und einer Bauzeit von fünfzehn Jahren zu rechnen.

Auch der Wisenbergtunnel hat bei der Gesamtschau Eingang in den berühmten Artikel 10 des ZEB-Gesetzes gefunden und ist in Litera j aufgeführt. Bezüglich Priorität und weiterer Überprüfung im Rahmen von Bahn 2030 sowie der Möglichkeit der Vorfinanzierung durch Kantone, Gemeinden oder Private lässt sich das Gleiche sagen wie zum Zimmerberg. Die Kommission hat diese drei Standesinitiativen deshalb folgerichtig ohne Gegenstimme abgelehnt. Wie bei der Zuger Standesinitiative haben sich die Standesvertreterin aus dem Aargau wie auch Vertreter der betroffenen Anrainerkantone der Stimme enthalten, um ihre Kantonsparlamente nicht zu desavouieren.

Bezüglich der Zusatzforderung des Kantons Aargau nach einer vierspurigen Bahn zwischen Olten und Aarau kann festgestellt werden, dass dieses Anliegen mit dem ZEB-Beschluss zum Bau des Eppenbergtunnels erfüllt werden kann.

Ich bitte Sie, den vier Standesinitiativen gestützt auf Ihre früheren Entscheide beim ZEB-Gesetz keine Folge zu geben.

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