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Wittenwiler Milli · Nationalrat · 2001-09-17

Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-17

Wortprotokoll

"Alle Jahre wieder", so tönt es in etwa vor den Routinegeschäften in unserem Rat. Ja, bisher war es üblich, den Geschäftsbericht des Bundesrates auf Antrag der GPK in der Sommersession zu genehmigen. In der Sommersession 2001 hat die Bundesversammlung die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes genehmigt, nicht aber die Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Schweizerischen Bundesbahnen, die Swisscom und die Post.

Für eine umfassende Genehmigung der Geschäftsführung fehlte Ihrer Kommission der Bericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom. Zum Zeitpunkt der Vorberatung des Geschäftsberichtes in der Kommission lagen ausserdem nicht alle aktuellen Zahlen für die Beurteilung dieses Teils der Geschäftsführung des Bundesrates im Jahr 2000 vor. Der Beschluss der Bundesversammlung bedeutet, dass die Bundesversammlung die Geschäftsführung in den drei genannten Bereichen noch nicht genehmigt hat.

Eine Genehmigung kann nunmehr erfolgen, nachdem der Bundesrat am 15. Juli 2001 über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom berichtete und die Subkommission EDI/UVEK zusammen mit Vertretern der Finanzkommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen den Bericht vorberaten und der Plenarkommission Antrag stellen konnte. Die Schwerpunkte dieser vorberatenden Gespräche sowie weitere Fragestellungen werden, wie für die Prüfung der Geschäftsführung üblich, im Rahmen eines politischen Dialogs im Ratsplenum erörtert.

Angesichts der ständigen Praxis der Bundesversammlung, die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erteilen, erachten wir es im vorliegenden Fall als richtig, dem Rat den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Damit wird auch Transparenz geschaffen hinsichtlich der formell noch nicht vollständig genehmigten Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2000.

Der Entwurf des Bundesbeschlusses liegt vor. Dieser Entwurf wurde mittels einer Parlamentarischen Initiative der GPK (01.440) auf die Geschäftsliste dieser Session gesetzt. Erlauben Sie mir einen Blick in die Zukunft: In Zukunft wird über die Geschäftsführung des Bundesrates in den drei genannten Bereichen zusammen mit der Geschäftsführung des Bundesrates in den übrigen Bereichen beraten und Beschluss gefasst werden können. Sowohl aufseiten der Unternehmen wie auch aufseiten des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurden die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um das Verfahren zu straffen und die Berichterstattung an die Kommissionen der parlamentarischen Oberaufsicht früher zu gewährleisten.

Ebenfalls wurde von den verschiedenen Subkommissionen anlässlich der gemeinsamen Sitzung beschlossen, dass der Departementsvorsteher auch in Zukunft an der gemeinsamen Aussprache teilnehmen muss. Dem parlamentarischen Wunsch, einen direkten Kontakt mit den Unternehmen zu pflegen, wurde im Fall der Post mit einer gemeinsamen Sitzung der Vertreter der Finanzkommission, der Geschäftsprüfungskommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte am 3. September bereits Nachachtung verschafft.

Nachfolgend gebe ich Ihnen die Quintessenz über die Zielerreichung in den einzelnen Unternehmen. Ausführliches finden Sie im Bericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele.

Zur Swisscom: Die Swisscom hat die vom Bundesrat gesetzten Ziele im letzten Jahr weitgehend erreicht. Sie ist finanziell gesund; die Verschuldung konnte massiv abgebaut werden. Die Swisscom ist in der Schweiz immer noch marktführend, der Konkurrenzdruck ist aber sehr gross.

Zur Post: Nach dem schwierigen Jahr 1999 sind die Ziele von der Post mehrheitlich erreicht worden. Eine positive Trendwende ist bei den Kunden und bei der Mitarbeiterzufriedenheit festzustellen. Die Grundversorgung ist zuverlässig erbracht worden. In der nächsten Zeit braucht es aber politische Grundsatzentscheide, unter anderem zu folgenden Fragen: Was ist der Auftrag der Bundespost? In welchen Geschäftsfeldern darf sie sich betätigen? Welche Rationalisierungen darf sie vornehmen? Wie wollen wir die Grundversorgung finanzieren?

Zu den SBB: Die SBB haben punkto Zielerreichung ein gutes Resultat vorzuweisen. Sie haben 10,6 Prozent mehr Güter transportiert. Beim Personentransport beträgt die Zunahme 1,7 Prozent im Fernverkehr, im regionalen Personenverkehr sind es 4,8 Prozent. Pünktlichkeit und Sicherheit bewegen sich auf einem hohen Niveau. Doch die Mitarbeiterzufriedenheit erreicht nur 59 von 100 Punkten.

Nun bleibt noch die Grundsatzfrage nach der Aufsicht und Oberaufsicht über Post, Swisscom und SBB gemäss neuem Recht. Post und Swisscom waren bis Ende 1997, die SBB bis Ende 1998 integrale Bestandteile der Bundesverwaltung. Die Unternehmen standen wie jedes andere Amt unter der direkten Oberaufsicht des Parlamentes. Die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommission überprüften jährlich die Geschäftsberichte und die Rechnungen, diskutierten über das Budget und nahmen wenn nötig Kontrollbesuche oder Untersuchungen bei den damaligen PTT und den SBB vor. Im Rahmen des Budgets entschied auch das Parlament über die Personalbegehren. Mit den vom Parlament beschlossenen Reformen der Post-, Telekommunikations- und SBB-Gesetzgebung erfolgte eine Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortung. Neu tragen die Verwaltungsräte der drei Organisationen den Hauptteil der Verantwortung. Die Verantwortlichkeiten werden massgebend [PAGE 975] durch das Aktienrecht bestimmt. Diese Änderungen machen nicht nur eine Neudefinition der Führungsinstrumente durch die Unternehmen nötig, sondern auch eine Anpassung der Rolle des Parlamentes im Bereich der Oberaufsicht über die Geschäftsführung dieser Unternehmen.

Zum neuen Inhalt der Oberaufsicht: Die heutige Oberaufsicht beschränkt sich nicht auf die Prüfungsbefugnis bezüglich der Erfüllung der strategischen Ziele. Die Geschäftsprüfungskommissionen können vom Bundesrat weiterhin zu jedem Punkt des Geschäftsberichtes und der Rechnung Auskunft verlangen. Sie können umfassend prüfen, ob der Bundesrat die ihm im Gesetz übertragenen Aufgaben im Allgemeinen oder bei besonderen Ereignissen wahrgenommen hat.

Gegenstand der Oberaufsicht ist die Frage, ob der Bundesrat die Eignerinteressen des Bundes wahrgenommen hat. Betroffen sind dabei nicht nur die dem Bundesrat übertragenen Eigneraufgaben im engeren Sinne, d. h. Genehmigung des Geschäftsberichtes und Rechnung, Vornahme von Wahlen, Festlegung und Kontrolle der Ziele usw. Als Eigner, d. h. Eigentümer bzw. Hauptaktionär, muss sich der Bund und somit der Bundesrat auch Rechenschaft über alle Ereignisse geben, die das ordentliche Funktionieren der Unternehmen beeinträchtigen könnten. Hauptsächliche Änderung ist, dass die direkte Oberaufsicht einer indirekten Prüfungsbefugnis gewichen ist. Die Geschäftsprüfungskommissionen prüfen nur noch, wie der Bundesrat seine Aufgaben und Kompetenzen in Bezug auf SBB, Post und Swisscom wahrgenommen hat. Die Tätigkeit der Unternehmen ist nicht mehr unmittelbar Gegenstand der Oberaufsicht.

Aufgrund des neuen Inhalts der Oberaufsicht haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen vor allem mit folgenden Fragen zu befassen: Wie legt der Bundesrat die strategischen Ziele fest, und wie kontrolliert er die Umsetzung? Wurden die Ziele erreicht? Wie nimmt der Bundesrat seine Kompetenzen wahr, und wie nehmen die von ihm delegierten Personen ihre Verantwortung gegenüber dem Bund wahr? Hat der Bundesrat seine Aufgaben vollständig, rechtzeitig und sachlich korrekt ausgeführt usw.?

In unserer Kommission kam immer wieder ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck, wonach der Bundesrat die Eignerinteressen heute zu wenig und somit ungenügend wahrnimmt, dies vor allem im Bereich der Post. Hier wurde in der Kommission teilweise die Auffassung vertreten, der Bundesrat nehme die gesetzlich umschriebene Verantwortung nicht wahr. Persönliche und regionalpolitische Anliegen spielten dabei eine nicht unwesentliche Rolle.

Im Namen der GPK beantrage ich Ihnen, den Bericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom im Geschäftsjahr 2000 zu genehmigen. Der Entscheid fiel mit 10 Ja- zu 3 Neinstimmen bei 7 Enthaltungen.