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Widmer Hans · Nationalrat · 2001-09-18

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft schlägt der Bundesrat vor, erstens eine Rechtsgrundlage für Beiträge an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum zu schaffen - das ist das Bundesgesetz -, und zweitens diese Finanzhilfe für die Jahre 2002 bis 2005 auf 964 000 Franken pro Jahr festzulegen - das ist der Bundesbeschluss.

Die Kommission hat dem Bundesgesetz einstimmig und ohne Enthaltungen zugestimmt, dem Bundesbeschluss stimmte sie mit 16 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Die Minderheit, die sich der Stimme enthielt, war offensichtlich nicht gegen den Beitrag an sich, sie hatte jedoch Bedenken gegenüber der Erhöhung um 126 000 Franken pro Jahr. Als Begründung wurde geltend gemacht, der Bundeshaushalt sei noch nicht saniert, man dürfe also keine neuen Ausgaben machen.

Vor den Beratungen hatte die Kommission das Museum besichtigt. Die grosse Mehrheit zeigte sich sehr beeindruckt und betroffen. Eine solche Betroffenheit ist angesichts der Greuel, welche in einem solchen Museum gezeigt werden müssen, weiter nicht erstaunlich; allerdings bemerkte ein Kommissionsmitglied, es hätte vermutlich etwas mehr Zeit gebraucht, um einen vertieften Zugang zu finden - eine verständliche Bemerkung, wenn man bedenkt, dass ein einstündiger Rundgang zwar für eine Kommission genügt, nicht unbedingt aber für eine einzelne Person.

Ein Kommissionsmitglied, das Erfahrung mit dem Aufbau von Museen und Ausstellungen hat, erklärte, dass die Art der Präsentation Spitzenklasse sei. Ein anderes Mitglied, das in seiner Stadt die Museen und diesbezüglich auch die Finanzen kennt, betonte das ausgezeichnete Verhältnis zwischen Leistung und finanziellen Mitteln. Es wurde wiederholt gesagt, es wäre wünschenswert, dass jede schweizerische Schulklasse dieses Museum besuchen würde. Es sei wichtig, die heranwachsende Generation mit dem humanitären Erbe der Schweiz vertraut zu machen.

Die zusätzlichen Mittel, die der Bundesrat anfordert, sind denn auch tatsächlich für eine intensivere Bekanntmachung des Museums unter der Jugend bestimmt. Das schliesst aber nicht aus, dass noch andere Bevölkerungsgruppen angesprochen werden sollen; als Zielgruppen wurden z. B. ausdrücklich Angestellte der Verwaltungen genannt.

Unser Land führt, wir werden es heute sehen, grosse Auseinandersetzungen um seine Aussenpolitik und seine Stellung in der Welt. Keine der sich miteinander in Diskussion befindenden Parteien stellt aber das Rote Kreuz und den humanitären Auftrag der Schweiz infrage. Solche Inseln der Einigkeit im Meer der notwendigen und legitimen politischen Auseinandersetzung sind wichtig.

Es lohnt sich, einen solchen Kernpunkt nationaler Einigkeit gebührend in einem Museum darzustellen. Schon dies rechtfertigt den Beitrag von knapp einer Million Franken. Natürlich wurde auch darauf hingewiesen, das Museum habe in seinen Anfängen tatsächlich Kinderkrankheiten aufgewiesen. Dies wurde von langjährigen Kommissionsmitgliedern, die schon bei anderen Beratungen dabei gewesen waren, festgestellt. Diese Mängel führten dann bekanntlich zu den ersten Finanzhilfen des Bundes. Diese stellen aber bloss einen Teil der Gesamtfinanzierung des Museums dar. Andere Beiträge kommen vom Kanton Genf, vom IKRK, von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und auch von privaten Sponsoren.

Heute sind die Kinderkrankheiten überwunden, was aber natürlich nicht heisst, dass nicht neue Schwierigkeiten auftauchen können. So muss z. B. sehr darauf geachtet werden, ob bei bestimmten Ereignissen von Genozid oder von Massakern gesprochen werden soll. Dies sind eben mehr als Wortstreitereien und provozieren immer wieder Diskussionen darüber, ob die Neutralität dieser Institution gewahrt bleibt. Aber die Ausführungen des Direktors haben alle überzeugt, dass der richtige Weg gefunden wird.

Das Museum ist auch ein Ort der Forschung. Wir haben alles Interesse daran, das historische Wissen um das Rote Kreuz zu erhalten und zu erweitern. Die Schweiz hat bekanntlich Millionen von Franken ausgegeben, um ihre jüngste Geschichte kritisch zu hinterfragen. Das war ein schmerzhafter, aber selbstverständlich notwendiger Prozess. Eine Nation, die sich mit solchem Aufwand mit ihrer eigenen Vergangenheit auseinander setzt, hat auch das Recht, ihre grossen Leistungen im humanitären Bereich zu erforschen und zu dokumentieren. Sie hat dieses Recht vor allem deshalb, weil sie eben die Leistungen der Vergangenheit als Ansporn für gegenwärtige und zukünftige Anstrengungen versteht. Das Museum zeigt eine wichtige humanitäre Leistung der Menschheit. Es tut dies in einer würdigen und überzeugenden Form.

In diesem Zusammenhang ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Teil ein beachtliches Mass an Freiwilligenarbeit leisten, im Namen der Kommission zu danken. Das Museum ist zwar international, denn es wurde teilweise mit Spenden anderer Länder aufgebaut; es ist aber auch schweizerisch, weil es einen Kernpunkt unseres nationalen Selbstverständnisses zeigt: den humanitären Auftrag der Schweiz.

Die WBK ist überzeugt, dass die bescheidenen Mittel, die der Rat für dieses Museum bewilligen soll, gut investiert sind.

Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.