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Heim Bea · Nationalrat · 2008-03-05

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Obwohl das Geschäft in Kategorie V figuriert, findet eine Berichterstattung seitens unserer Kommission statt. Weshalb? Diese Initiative hat sehr viel Post an die Adresse der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausgelöst, und es ist uns ein Anliegen, hier den Entscheid der Kommission klärend zu vertreten.

Die Initiative verlangt, den Versandhandel mit Arzneimitteln über eine Änderung des Heilmittelgesetzes wirksamer zu verbieten, die Ausnahmen im Gesetz zu präzisieren und die finanziellen Vorteile, die heute verschreibenden Ärzten zum Teil gewährt werden bzw. die sie sich selbst gewähren, auszuschliessen. Die SGK beschloss am 25. Januar 2007 mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben; dies aus folgenden Überlegungen:

1. Das Heilmittelgesetz verbietet grundsätzlich den Versandhandel mit Medikamenten, aber die Kantone können unter bestimmten Bedingungen Bewilligungen erteilen. Diese Ausnahmen sollen - so der Wille des Rates bei der letzten Revision des Heilmittelgesetzes - der Situation Chronischkranker in abgelegenen Regionen der Schweiz Rechnung tragen. Seither hat nun der Versandhandel so stark zugenommen, dass er heute einen Marktanteil von rund 20 Prozent ausmacht.

2. Es kommt hinzu, dass Ärzte mit der Verschreibung von Medikamenten beim Versandhandel zum Teil zu finanziellen Vorteilen kommen. Die Verschreibungsboni und -rabatte stehen im Widerspruch zu Artikel 33 des Heilmittelgesetzes, der geldwerte Vorteile für die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten ausdrücklich verbietet. Hier nichts dagegen zu unternehmen, so die Meinung der Kommissionsmehrheit, hiesse, die eigene Gesetzgebung zu desavouieren. Wenn schon effiziente Vertriebskanäle Rabatte erlauben, müssen diese den Versicherten zugutekommen, hörte man in der Kommission. Weiter hat sich gezeigt, dass über die Vermittlerdienste, die ein Grossverteiler angeboten hat, das in einzelnen Kantonen geltende Verbot der Selbstdispensation unterlaufen werden kann.

3. Schliesslich wurden gesundheitspolitische Argumente ins Feld geführt wie Anreize zur Mengenausweitung, Verhinderung der wirkstofforientierten Substitution von Originalpräparaten mit Generika und eventuell mangelnde Beratung der Patientinnen und Patienten.

Die SGK des Ständerates hat der Initiative allerdings keine Folge gegeben. Sie argumentierte, die Zulässigkeit von neuen Vertriebskanälen für Medikamente müsse in einem umfassenden Zusammenhang diskutiert werden. Im Übrigen sei die Kommission selber schon daran, sich mit einer eigenen Motion mit dem Thema der Rabatte bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln zu befassen - wir haben heute Morgen darüber befunden -; in diesem Rahmen werde auch diese parlamentarische Initiative Menétrey-Savary zur Sprache kommen. Aber was nicht bestritten war, auch vom Ständerat nicht, ist, dass Handlungsbedarf besteht. Die SGK unseres Rates hielt in der Zweitberatung an der Sitzung vom 8. September 2007 mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Beschluss fest. Sie beantragt heute unserem Plenum, der Initiative Folge zu geben, damit eben die Thematik umfassender geprüft werden kann als mit der Motion des Ständerates, die nur besagten Artikel 33 geklärt haben will. Die SGK unseres Rates will zusätzlich auch Artikel 27 des Heilmittelgesetzes geklärt haben.

Damit die Gesetzeskonformität insgesamt geprüft werden kann, müssen die gesundheitspolitischen Fragen der Mengenausweitung und der negativen Anreize betreffend den Einsatz von Generika, aber auch die Themen Arzneimittelsicherheit, Rabatte, finanzielle Boni und Rolle oder Möglichkeiten von Grossverteilern geprüft werden. Folge geben bedeutet aus Sicht unserer SGK kein Totalverbot des Versandhandels mit Medikamenten. Sie verlangt eine umfassende Prüfung der Sachlage und der notwendigen Regelungen für den Versandhandel mit Medikamenten.