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Schenker Silvia · Nationalrat · 2008-03-05

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Der Unterschied zwischen dem Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) und dem Antrag der Mehrheit bezieht sich auf die Reihenfolge der Ziele, die das Betäubungsmittelgesetz verfolgt. Das Gesetz, so ist die Optik der Minderheit II und auch des Ständerates, soll in erster Linie den Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen regeln. In zweiter Linie soll dann die Frage des unbefugten Konsums geregelt werden bzw. diesem vorgebeugt werden. Diese Reihenfolge wird von uns deshalb bevorzugt, weil wir davon ausgehen, dass es sich bei Betäubungsmitteln um Wirkstoffe handelt, deren primärer Nutzen darin besteht, Menschen zu heilen oder Menschen zu helfen, mit starken Schmerzen leben zu können. Es ist richtig, dass das Betäubungsmittelgesetz klare und für alle nachvollziehbare Regeln aufstellt, wie mit diesen Substanzen umzugehen ist. Prävention gegen schädlichen Umgang ist ein Aspekt dieses Gesetzes.

In diesem Sinne befürworten wir die vom Ständerat vorgesehene Variante und bitten Sie, der Minderheit II zu folgen.