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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 1999-12-20

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-20

Wortprotokoll

Wenn Sie gestatten, gebe ich einleitend einen kurzen Überblick über den Stand der Beratungen des Budgets 2000 und des Voranschlages 1999, Nachtrag II.

Nach der Beschlussfassung durch den Nationalrat verbleiben insgesamt noch vier Differenzen, und zwar je zwei beim Voranschlag 2000 und beim Voranschlag 1999, Nachtrag II. Ihre Kommission beantragt Ihnen, beim Voranschlag 2000 den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen, hingegen beim Nachtrag II an unserem Beschluss festzuhalten. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass beim Nachtrag II offenbar zwei Fahnen aufgelegt wurden. Ich bitte Sie, die Fahne mit dem Vermerk "bereinigte Fassung" zu konsultieren.

Zum Nachtrag II: Hier haben wir zunächst die EDI-Position 316.3180.000, Bundesamt für Gesundheitswesen. Es geht hier um einen Betrag von 230 000 Franken. Der Bundesrat hat am 14. Juni 1999 eine Verordnungsänderung beschlossen, wonach für gentechnisch veränderte Lebensmittel eine Deklarationslimite von 1 Prozent eingeführt wurde. Im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Massnahme ist man nun offenbar auf den Beizug Dritter angewiesen. Hierzu bedarf es dieses Kredites.

Die Finanzkommission vertritt weiterhin die Meinung, dass von der Sache her gegen dieses begleitende Forschungsprogramm nichts einzuwenden ist, dass es im Gegenteil zu begrüssen ist, dass es aber nicht angeht, auf Positionen, die in der Budgetberatung gekürzt wurden, Nachtragskredite zu bewilligen. Es ist in diesem Zusammenhang im Weiteren darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für Gesundheitswesen bei der Position Dienstleistungen Dritter immerhin über ein Budget von 20 Millionen Franken verfügt, so dass es nach Meinung der Kommission möglich gewesen wäre und nach wie vor möglich sein sollte, hier gewisse Umdispositionen vorzunehmen.