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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-09-18

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-18

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie um Unterstützung der beiden Anträge der Minderheit Mörgeli. Ich möchte betonen, dass der Eventualantrag, der die Neutralitätsvorbehalte ausformuliert, in der Fraktion keine Gegenstimme, lediglich zwei Enthaltungen auf sich vereinigt hat.

Wir befassen uns mit einer Organisation, die eben erst eine aufwendige Konferenz beendet hat, bei der man eine Woche lang versucht hat, eine etablierte, in der Geschichte verankerte, längst existierende Bewegung, den Zionismus, aus oberflächlich-aktuellen, tagespolitisch motivierten Erwägungen nachträglich als rassistisch hinzustellen. Was immer man von dieser Übung hält, eines ist sicher: Mehr als 99 Prozent der Erdbevölkerung dürfen dazu die Auffassung vertreten, man habe da Geld für ein Problem aufgewendet, das für diese mehr als 99 Prozent der Weltbevölkerung mit Sicherheit kein Problem ist. Ein Interesse an solchen Konferenzen haben Funktionäre aus der Bürokratie, die es auch immer wieder fertig bringen, am Schluss eine Resolution zu kreieren, die in einigen Jahren eine weitere Konferenz zum gleichen Thema erlaubt.

Gleichzeitig hat es die heute im Mittelpunkt stehende Organisation - obwohl sie schon Resolutionen zur Thematik verfasst hat - bisher nie geschafft, wenigstens solche Länder, die auf ihrem Territorium überführte Terroristen beherbergen, von der Uno-Mitgliedschaft wenigstens zu suspendieren. Damit nähme sie Stellung zu einem Existenzproblem für die Menschheit, mit dem sich die Uno bisher nicht zu befassen verstand. Drohende Vetos im Sicherheitsrat verhindern es zum Voraus.

Unser Parlament scheint an diesem Widerspruch nicht Anstoss zu nehmen. Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn es dieses Parlament vorzieht, über das Poststellennetz zu diskutieren, sich aber gleichzeitig einen Maulkorb umhängen lässt, wenn es - nach den Terroranschlägen in den USA - um den Stand der Sicherheit in diesem Land geht, also darum, z. B. noch in dieser Session über den Zustand unseres Nachrichtendienstes zu diskutieren.

Auch wir sollen also jetzt in diese Organisation, auch unsere Funktionäre möchten dabei sein. Wir würden dafür allerdings den Kern unserer Neutralität opfern. Das wird jetzt sofort abgestritten werden. Davon sei keine Rede, es sei ja eine bundesrätliche Erklärung vorbereitet.

Einige meinen, man könne diese Erklärung sogar in die Vorlage hineinnehmen. Eine blosse Erklärung genügt allerdings nicht! Was predigt uns denn der Bundesrat - und zwar völlig zu Recht - seit Jahren in Bezug auf die internationalen Zusammenhänge? Er predigt uns immer wieder, dass internationales Recht nationalem Recht vorgehe. Die Schweiz kann zwar eine Erklärung abgeben, aber sie verpflichtet auf internationaler Ebene niemanden. Die Uno hört sie schon an, sie besteht schliesslich aus freundlichen Leuten, aber die Uno ist nicht verpflichtet, die Erklärung zu respektieren. Jetzt, Herr Bundesrat Deiss, ist eben die Zeit gekommen, wo die neutralitätspolitische Nagelprobe für den Bundesrat gekommen ist.

Der Bundesrat hält uns immer wieder die Priorität des internationalen Rechtes vor. Wenn diese Priorität gilt - und sie gilt, das ist keine Frage -, dann genügt es nicht, eine blosse Erklärung abzugeben. Eine Erklärung hat nur einen Sinn, wenn sie von der anderen Seite in völkerrechtlich gültiger Weise anerkannt wird, wenn die Neutralität und die daraus resultierenden Folgen also, wie das im Antrag Mörgeli festgehalten ist, von der Gegenseite ausdrücklich völkerrechtlich anerkannt werden - alles andere ist Spiegelfechterei. Wenn Sie auf diese Anerkennungserklärung vonseiten der Uno verzichten und die eigene Bevölkerung beruhigen: "Wir haben doch zur Neutralität eine Erklärung abgegeben", dabei aber verschweigen, dass diese Erklärung keine Verbindlichkeit hat, solange die andere Seite, die Uno, die Verbindlichkeit nicht in aller Form anerkennt, dann hat Ihre Politik den Charakter des Sich-aus-der-Neutralität-Davonstehlens.

Es ist durchaus vorausschaubar, dass Sie, Herr Bundesrat, uns jetzt dann erklären werden, die Uno könne unsere Neutralität nicht garantieren. Ich kenne diese Erklärung; ich muss sagen, Herr Bundesrat, sie ist Makulatur. Wir verlangen von der Uno keine Garantie der Neutralität. Unsere Neutralität ist eine frei gewählte, von uns bestimmte, aber auch immerwährende und bewaffnete Neutralität - wesentlich heute: eine frei gewählte, von uns bestimmte Neutralität. Dafür verlangen wir von der Uno keine Garantie. Aber wir verlangen von ihr eine formelle Anerkennung, eine formelle, völkerrechtlich gültige Anerkennung - nur dann hat Ihre Erklärung, die Sie abgeben wollen, einen Sinn. Diese Möglichkeit eröffnet der Eventualantrag Mörgeli. Nur dieser Antrag schafft Klarheit, weil dort in Worten ausgeführt wird, worin diese Respektierung der Neutralität besteht, was sie aufseiten der Uno für Konsequenzen hat.

Diese Erklärung, diese Anerkennungserklärung ist der Uno zumutbar, denn mit ihrer Politik, mit ihrer Haltung der Neutralität hat die Schweiz in dieser Welt weiss Gott einen Friedensbeitrag geleistet - einen Friedensbeitrag, der auch vor der Uno Respekt finden könnte. Diese Erklärung, dieses Verlangen der Respektierung durch die Uno ist aber auch - und noch viel mehr - dem Bundesrat und diesem Parlament zumutbar. Wenn Sie auf diese Anerkennung, auf diese formelle völkerrechtliche Anerkennung des Neutralitätsvorbehaltes durch die Uno verzichten, dann haben wir nichts in [PAGE 998] den Händen, dann äussern Sie zwar schöne Worte, haben aber gar nichts in den Händen, das unsere Neutralität im entscheidenden Fall, wenn die andere Seite die Prioritäten anders setzt als wir, aufrecht erhalten lässt.

Das ist die Nagelprobe, vor der Sie stehen. Diese Nagelprobe haben Sie zu bestehen, ansonsten werden wir dem Volk die Empfehlung abgeben, wie es die bundesrätliche Haltung quittieren soll.