Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2001-09-18
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-18
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion stelle ich Ihnen den Antrag, in der Bundesverfassung festzuhalten, dass die Schweiz ihre äussere Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität auch gegenüber internationalen Organisationen wahrt und daher der Uno als Vollmitglied nicht beitritt. Damit wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine echte Auswahl zwischen Beitritt und Nichtbeitritt ermöglicht. Die verfassungsmässige Verankerung dieses Grundsatzes wird bei Genehmigung durch das Volk dafür sorgen, dass irgendwelche Interpretationen der Uno-Abstimmungen nicht mehr möglich sind, wie sie leider durch den Bundesrat nach der Ablehnung der EU-Beitritts-Initiative geschahen. Die verfassungsmässige Verankerung dieses Grundsatzes ist auch nötig, weil der Bundesrat heute nicht die geringsten Neutralitätsprobleme bei einem Uno-Beitritt sieht. Ob seine Neutralitätsauffassung derjenigen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger entspricht, bleibt abzuwarten.
Auch der Bundesrat hatte vor noch nicht allzu langer Zeit eine völlig andere Auffassung von Neutralität. 1981 schrieb er in seinem Uno-Bericht, ein Uno-Beitritt komme wegen den geforderten militärischen Sanktionen für die Schweiz aus Neutralitätsgründen nicht infrage. Seither hat sich die Uno-Charta nicht um einen Buchstaben geändert. Gründlichst geändert hat sich aber offensichtlich die bundesrätliche Neutralitätsauffassung. Eine Neutralität, die man opportunistisch, je nach gerade modischem Zeitgeist wie das Hemd wechselt, verliert das Wichtigste, nämlich Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit nach innen und aussen. Auf einen Vorstoss Brändli im Ständerat schreibt die Regierung in ihrer Antwort vom 22. August 2001: "Nicht zuletzt gerade weil eine Uno-Mitgliedschaft mit unserer Neutralität vorbehaltlos im Einklang steht, ist die Schweiz auch willens und fähig, die Verpflichtungen aus der Uno-Charta bedingungslos einzuhalten."
Hierzulande verstehen wir unter Neutralität, auch wenn wir sie sehr weit auslegen, zumindest noch immer die militärische Nichteinmischung, wenn sich fremde Staaten in kriegerischen Auseinandersetzungen gegenüberstehen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Gewalt von Staaten oder von Staatengruppen ausgeht. Wenn wir nun plötzlich sagen, die Neutralität gelte nur gegenüber Einzelstaaten, nicht aber gegen eine Organisation verschiedener Staaten, kommen wir auf ein überaus schiefes Geleise. Dann hätte man im Zweiten Weltkrieg aus Opportunismus die Neutralität zugunsten der Achsenmächte oder der Alliierten aufgeben können. Dann hätte man im Kalten Krieg die Neutralität gegenüber den in der Nato zusammengeschlossenen westlichen Staaten aufgeben können.
Die Uno ergreift, wie andere internationale Organisationen, Partei und führt Kriege, was mangels eigener Streitkräfte allerdings die Nato bzw. Amerika besorgt. Kollektive Sicherheit, wie sie die Uno proklamiert, und die Vorherrschaft eines einzelnen Staates schliessen sich aber gegenseitig aus. Artikel 25 der Uno-Charta verpflichtet uns, sämtliche Beschlüsse des Sicherheitsrates, und damit der Grossmächte mit Vetorecht, anzunehmen und durchzuführen. Die gewaltsamen Massnahmen der Uno sind in Kapitel VII der Charta festgehalten. Demnach trifft der Sicherheitsrat wirtschaftliche und kriegerische Massnahmen gegen Drittstaaten. Der Bundesrat hat nie erklärt, dass zumindest eine Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat mit der Neutralität vollkommen unvereinbar wäre. Oder vertritt Herr Bundesrat Deiss die Meinung, auch ein künftiges Mitwirken der Schweiz im Sicherheitsrat sei in Bezug auf die Neutralitätspolitik problemlos?
Artikel 41 der Uno-Charta ermächtigt den Sicherheitsrat, die Uno-Mitglieder aufzufordern, Wirtschaftsbeziehungen und Kommunikationsmöglichkeiten zu einzelnen Staaten ganz oder teilweise zu unterbrechen. Der Wirtschaftsboykott und damit der Einsatz der Hungerwaffe ist keineswegs moralischer oder humaner als Bombardierungen. Die Hungerwaffe erfordert vom Staat, der sie einsetzt, weder ein Risiko noch besondere Anstrengungen. Sie trifft kaum je die schuldigen Despoten und Diktatoren, sondern zuallererst die Unschuldigen und Ärmsten. Laut Artikel 43 der Uno-Charta verpflichten sich alle Mitglieder zu Sonderabkommen, um dem Sicherheitsrat und damit den Grossmächten Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, ihnen Beistand zu leisten und Erleichterungen einschliesslich des militärischen Durchmarschrechtes zu gewähren.
Es ist beim besten Willen und auch nach langem Nachdenken nicht einsichtig, wie man erklären kann, eine solche Verpflichtung stimme mit unserer immerwährenden, bündnisfreien, bewaffneten Neutralität überein. Wenn im selben Artikel steht, dies geschehe nach Massgabe des jeweiligen Verfassungsrechtes, so geht es hier lediglich um eine technische Abwicklung der militärischen Zusammenarbeit, keinesfalls um ein grundsätzliches Recht auf Ausscheren. Bundesrat Deiss meinte, wir könnten uns immer noch auf unser Verfassungsrecht berufen und bewaffnete Strafexpeditionen ablehnen. Welch unehrliche, unwürdige Haltung aber ist es doch, eine Verpflichtung in der Hoffnung zu unterschreiben, dass ihre Erfüllung dann nicht eingefordert würde. Beim Zwang zu Sanktionen bleiben der Schweiz zwei Möglichkeiten: Wir werden gegenüber der Uno vertragsbrüchig, oder wir unterziehen uns und geben damit die Neutralität auf.
Der Bundesrat empfindet heute die Rolle der Schweiz als Befehlsempfänger des Uno-Sicherheitsrates mit der Neutralität als vereinbar. Er beurteilt die Brotsperre, den Abbruch diplomatischer Beziehungen, das Zur-Verfügung-Stellen von Streitmächten und die Durchmarschrechte für fremde Armeen als neutral. Ist es nicht mehr als eigenartig, wenn wir all diese Dinge plötzlich als neutral beurteilen, aber gleichzeitig weit geringere Neutralitätsabweichungen in der ernsten, ja lebensgefährlichen Zeit des Zweiten Weltkrieges als skandalöse Vorkommnisse von einer Historiker-Kommission moralisch verurteilen lassen?
Die Artikel 173 und 185 der Bundesverfassung zeigen, dass die Neutralität kein Mythos ist, sondern verpflichtende Richtschnur für Parlament und Bundesrat. Das Volk verpflichtet unsere Regierung und Verwaltung zum Stillesitzen, damit sie nicht in seinem Namen reden, wo sie schweigen sollten, damit sie die Bürger nicht in Konflikte hineinziehen, die diese dann allenfalls mit dem Leben bezahlen müssten.
Ich bitte Sie, den Hauptantrag der SVP anzunehmen, und glaube auch, dass wir dem Volk damit eine klare Alternative zur Uno-Beitritts-Initiative vorlegen.
Noch ein Wort zu unserem Eventualantrag: Sollte der Hauptantrag, den ich eben begründet habe, abgelehnt werden, bietet die SVP den Befürwortern des Uno-Beitritts mit dem Eventualantrag die Möglichkeit, den Ernst ihres Bekenntnisses zur Neutralität unter Beweis zu stellen. Gleichzeitig wollen wir dem Bundesrat und dem Parlament damit den Weg aufzeigen, wie sie ihren verfassungsmässigen Auftrag zur Erhaltung der Neutralität nicht verletzen, einschränken oder gar verunmöglichen. Durch die Formulierung eines konkreten Neutralitätsvorbehaltes durch den Bundesrat und dessen Bestätigung durch die Uno-Organe muss sich die Schweiz von neutralitätswidrigen Uno-Massnahmen dispensieren. Sollten Bundesrat und Parlament diesen Neutralitätsvorbehalt ablehnen, nehmen sie Abschied von der Neutralität schweizerischer Ausprägung. Daran werden wir sie dann im Abstimmungskampf immer wieder erinnern müssen.
Unser Antrag geht dahin, dass der Betritt unter folgenden Vorbehalten, welche durch die Uno-Organe ausdrücklich zu [PAGE 995] bestätigen sind, erfolgt: Die dauernde, bewaffnete, bündnisfreie, frei gewählte und integrale Neutralität der Schweiz bleibt gewährleistet. Insbesondere hat sich die Schweiz nicht an folgenden Zwangsmassnahmen der Uno zu beteiligen: Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen; Unterbrechung des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegrafen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten; Unterbrechung der diplomatischen Beziehungen; Beteiligung an militärischen Demonstrationen, Blockaden und sonstigen Einsätzen der Luft-, See- und Landstreitkräfte; Zurverfügungstellung von Streitkräften an die Uno; militärischer Beistand und militärische Erleichterungen zugunsten der Uno einschliesslich des Durchmarschrechtes; Bereithalten von Kontingenten der Luftstreitkräfte zugunsten der Uno.
Diesen konkreten Neutralitätsvorbehalt möchten wir von allen Uno-Organen bestätigt haben. Sie sehen, wir trauen nicht mehr zu 100 Prozent der Neutralitätsauffassung unserer Regierung.