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Graber Konrad · Ständerat · 2013-09-12

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-12

Wortprotokoll

Liberalisierungsvorlagen geben regelmässig Anlass zu grösseren politischen Diskussionen. Am einfachsten ist es, wenn ein Markt zu hundert Prozent geöffnet oder geschlossen ist. Zwischenlösungen hingegen führen zu Abgrenzungsfragen. Das kennen wir aus den Diskussionen über Briefmonopol, Agrarpolitik, Teilliberalisierung Strombereich und jetzt auch Kehrichtentsorgung.

Der UREK ist zu attestieren, dass sie solide Arbeit geleistet hat - Stand ist der Zeitpunkt der Kommissionssitzung. Auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat offensichtlich bestätigt, dass sie hinter der Motion Schmid-Sutter Carlo 06.3085 steht; die damalige Zustimmung zu dieser Motion ist der augenblickliche Stand der Dinge. Dies hat laut Amtlichem Bulletin die Bundesrätin auch im Nationalrat erwähnt. Die BPUK hat dies sogar extra nochmals schriftlich bestätigt. Nach der Kommissionssitzung gab es offensichtlich ein Umdenken - oder zumindest kam eine andere Sicht der Dinge zum Tragen.

Die Problematik besteht darin, dass die Motion Schmid-Sutter Carlo und die Motion Fluri sich in einem gewissen Widerspruch zueinander befinden. Es muss aber auch festgestellt werden, dass die Stossrichtungen dieser Vorstösse unterschiedlich sind. Die Motion Schmid-Sutter Carlo wollte damals vor allem ordnungspolitische Aspekte ins Feld führen, und die Motion Fluri geht vor allem auf die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden und Kehrichtverwertungsanlagen ein, bei denen zurzeit auch Überkapazitäten bestehen.

Zwischenzeitlich haben wir viele Zuschriften von der BPUK, vom Schweizerischen Gemeindeverband, vom Schweizerischen Städteverband, von verschiedenen Betreibern von Kehrichtverwertungsanlagen usw. erhalten. Die Befürchtung auf dieser Seite ist, dass mit der Neudefinition des Begriffs "Siedlungsabfall" gemäss Vorschlag der Bundesverwaltung Kantone, Städte und Gemeinden die rechtliche Basis für die Erhebung von Abfallgrundgebühren beim Gewerbe mit mehr als zehn Vollzeitstellen verlieren werden. Die Konsequenz finanzieller Art wäre, dass sie keinen oder nur noch einen geringen Beitrag zur Deckung ihrer Fixkosten haben würden, um die abfallwirtschaftlichen Basisinfrastrukturen zu amortisieren. Laut diesen Zuschriften geht es um eine Grössenordnung von 150 Millionen Franken pro Jahr.

Mit dem Ordnungsantrag möchte ich erreichen, dass sich die Kommission mit den neu ins Feld geführten Argumenten auseinandersetzen kann. Ich denke, es ist wichtig, dass man die Kantone, vertreten durch die BPUK, zu ihrer neuen Sicht anhören kann, aber auch den Schweizerischen Gemeindeverband, den Schweizerischen Städteverband und allenfalls auch die Betreiberinnen von Kehrichtverwertungsanlagen. Ich möchte der Kommission dazu keine Vorgaben machen, aber es scheint mir wichtig, dass wir uns mit diesen neuen Aspekten auseinandersetzen.

Ich möchte erwähnen, dass dies in keiner Art und Weise eine Kritik an der Kommissionsarbeit ist. Die BPUK hat sich nach der Debatte im Nationalrat und nach der Kommissionsarbeit mit neuen Argumenten nochmals gemeldet, zur parlamentarischen Unzeit, und es besteht der Wunsch, dass sich die Kommission mit diesen Argumenten auseinandersetzt.

Deshalb bitte ich Sie, dem Ordnungsantrag zuzustimmen.