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Schmid Martin · Ständerat · 2013-09-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Im Unterschied zum Ständerat hat es der Nationalrat mit Beschluss vom 12. Juni 2013 abgelehnt, die Motion 09.3619, "Rückführung der Tätigkeiten der Schweizerischen Steuerkonferenz auf die informelle Ebene", abzuschreiben, weshalb wir uns nochmals mit diesem Thema zu beschäftigen haben. Ich gehe deshalb nochmals auf die Vorgeschichte ein und beantrage Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten und die Motion abzuschreiben.

Nach der Annahme der Motion hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zusammen mit dem Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und dem Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) geprüft, welche Massnahmen rechtlich möglich sind, um eine optimale Umsetzung der Motion zu gewährleisten. Gestützt darauf werden nun, und das ist ein wesentlicher Punkt, insbesondere vor dem Erlass von Kreisschreiben und Rundschreiben die betroffenen Verbände regelmässig einbezogen. Des Weiteren wurden folgende Massnahmen getroffen, die eine bessere Zusammenarbeit zwischen der SSK und der FDK sicherstellen: die Teilnahme des Generalsekretärs der FDK an den Vorstandssitzungen der SSK, die Unterbreitung von Publikationen der SSK an die FDK zur Stellungnahme, die Information der FDK über die Aktivitäten der SSK, insbesondere durch Kenntnisnahme des jährlichen Tätigkeitsberichtes der SSK durch die FDK-Plenarversammlung. Schliesslich veröffentlicht die SSK im Sinne der Verbesserung der Transparenz den jährlichen Tätigkeitsbericht auf ihrer Website. Sie können diesen unter der Adresse "www.steuerkonferenz.ch" nachlesen.

Betreffend das in der Motion zusätzlich enthaltene Anliegen, die SSK habe die Resultate ihrer Beratungen mittels Anträgen bei den kantonalen Steuerbehörden einzubringen und die entsprechende Ausgestaltung sei in einem Reglement festzuhalten, ist auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September 2009 zu verweisen. Dort ist klar festgehalten, dass dem Bundesrat die Kompetenz fehlt, die von der Motion geforderten weiteren Massnahmen formell durchzusetzen. So kann die SSK als Verein im Sinne des ZGB vom Bund insbesondere nicht gezwungen werden, ein Reglement zu erlassen.

Gestützt auf die zur Erfüllung der Motion getroffenen und umgesetzten Massnahmen beantragt die WAK-SR Festhalten am Beschluss des Ständerates und entsprechend die Abschreibung der Motion.