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Allemann Evi · Nationalrat · 2013-03-04

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Wir wissen alle, dass Lärm die Lebensqualität massiv beeinträchtigen kann. Das betrifft nicht nur den Strassenlärm, sondern auch andere Lärmquellen. Gerade im Strassenbereich hat der Bund in der Vergangenheit ja ein paar Sanierungsprojekte angepackt. Es sind auch noch Sanierungsprojekte am Laufen.

Unser ehemaliger Ratskollege Fabio Pedrina hat in diesem Zusammenhang einen Vorstoss eingereicht, bei dem es eigentlich um drei verschiedene Sachen geht: erstens um die Grenzwerte, zweitens um die Finanzierung der Lärmschutzmassnahmen und drittens dann auch um einen bestimmten technischen Aspekt, nämlich um die Flüsterbeläge. Eigentlich könnte man diese Ziffern auch einzeln betrachten und muss nicht bei jeder Ziffer zum gleichen Schluss kommen. Der Verkehr auf der Strasse hat in den letzten Jahren ja massiv zugenommen. Damit hat sich zumindest an gewissen Stellen auch die Lärmproblematik verschärft. Ein Anliegen des Motionärs war es auch, dass man die Bekämpfung des Lärms an der Quelle vorantreiben soll und nicht einzig mit schallisolierten Fenstern und anderem.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort plausibel ausgeführt, in welcher Kaskade die Lärmschutzmassnahmen angepackt werden. Ich habe auch mit Freude gelesen, dass ein Pilotprojekt zum Thema lärmarme Beläge innerorts am Laufen ist. Es ist sicher richtig, dass man das so anpackt, wie die Verwaltung es nun macht. Ich habe dann aber auch gesehen, dass es eine Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung gibt. Gerade zur ersten Ziffer der Motion, wo es eben darum geht, die Grenzwerte für Strassenverkehrslärm den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, gibt der Bundesrat meines Erachtens eine Antwort, die nicht zu befriedigen vermag. Er sagt nämlich, dass dem Bundesrat keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen, im Lichte derer die heutigen Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm als unpassend oder gesetzeswidrig zu erachten wären. Eine Anpassung der Grenzwerte für den Strassenverkehrslärm sei daher zurzeit nicht erforderlich.

Ich habe mich kurz in den Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung eingelesen. Er datiert vom 1. Oktober 2010, ist also noch nicht wirklich stark veraltet; ich würde ihn als aktuell bezeichnen. Es ist ein Bericht, der den Handlungsbedarf zur Aktualisierung der Grundlagen für die Lärmbeurteilung zum Gegenstand hat. Ich möchte nicht allzu lange bei diesem Bericht verbleiben, aber doch ein paar Zitate liefern, die unterstützen, dass man in diesem Bereich durchaus Handlungsbedarf sieht, von Expertenebene, aber auch von anderer Seite her.

Zum Beispiel steht da, es gebe verschiedene Hinweise, dass sich die Belastungs-Wirkungs-Beziehungen, welche der Grenzwertfestlegung zugrunde liegen, im Laufe der Zeit verändert hätten, sodass heute vor allem beim Fluglärm die Belästigung bei gegebenem Pegel grösser ist als früher. Oder es steht da auch, dass zum Beispiel die damaligen empirischen Grundlagen, welche in die Festlegung der Immissionsgrenzwerte eingeflossen sind, insgesamt und insbesondere aus heutiger Sicht als kaum ausreichend anzusehen sind. Beim Strassenverkehr besteht der Eindruck, dass für die Festlegung der Grenzwerte weniger die empirischen Studiengrenzwerte der Siebzigerjahre als die Erfahrungen mit den Grenzrichtwerten aus dem Jahr 1963 von Bedeutung waren. Und ein letztes Argument: Die in der Lärmschutz-Verordnung vorgenommene Abgrenzung zwischen Tag und Nacht entspricht nicht mehr dem heutigen Aktivitätsmuster der Bevölkerung usw.

Es gibt also verschiedene Hinweise, dass doch ein Handlungsbedarf vorhanden ist. Die Kommission sagt denn auch: "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich seit dem Inkraftsetzen der Lärmschutz-Verordnung sowohl Veränderungen im Verkehrsbereich wie auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben haben, die zu begründeten Zweifeln führen, ob die wissenschaftlichen Grundlagen der heute geltenden Lärmimmissionsgrenzwerte noch genügend sind." Ich wundere mich also ein bisschen, wenn der Bundesrat nun - meines Erachtens etwas salopp und schnell - behauptet, dass diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse auf dem Tisch liegen.

Ich würde doch sehr beliebt machen, gerade aus diesen Überlegungen die Motion Pedrina, die ich übernommen habe, anzunehmen.