Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04
Wortprotokoll
Das Parlament hat ja bei der RTVG-Revision lange darüber diskutiert, wie detailliert der Service public der SRG im Gesetz umschrieben werden soll. Man hat schliesslich eine moderate Form gewählt, weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass eine zu konkrete Formulierung des Service public nicht zielführend ist. Der Gesetzgeber hat aber der SRG einen klaren Leistungsauftrag gegeben, wie sie diese Leistungen somit umzusetzen hat. Dafür erhält sie Gebühren, und im Rahmen der Konzession sind diese Vorgaben konkretisiert.
Der Service-public-Gedanke ist aus staatspolitischer Sicht enorm wichtig, auch aus Sicht der Demokratie, und ich glaube, es ist auch nicht das Ziel von Herrn Leutenegger, ihn grundsätzlich infrage zu stellen. Wenn Sie dazu ein Postulat eingereicht hätten, hätte ich wahrscheinlich den Antrag auf Annahme gestellt, dies weil, wie Sie richtig erwähnt haben, heute das RTVG wohl eine Spur zu einengend konzipiert ist, weil das Internet ganz andere Quellen bereithält und auch hier Information betrieben wird und diese Leistungen erbracht werden. Da stellen sich Fragen, die durchaus berechtigt sind. Der Bundesrat hat deshalb auch in diesem Jahr mit [PAGE 26] den Verlegern und der SRG beschlossen, dass wir in diesem Bereich tätig werden und versuchen, diesen heute aktuellen und im Lichte der technologischen Entwicklung sich verändernden Service public neu zu fassen.
Ihre Motion in diesem Sinne muss ich aber ablehnen, weil Sie etwas vorausnehmen, was ich schlichtweg noch nicht beantworten kann. Dass wir aber neu anschauen - auch im Lichte der Social Media, des Internets -, was Service public für die kommende Generation bedeutet und was das Interesse des Staates ist, das ist zentral, und das ist erkannt.
Davon unabhängig sind aber Ihre Fragen: Wie viel Werbung darf es sein? Wie viel publizistische Leistung darf es sein? Das hat zu tun mit der Frage: Werbeeinschränkung im Online-Bereich - ja oder nein? Und dort, das wissen Sie, hat der Bundesrat auch einen Grundsatzentscheid gefällt. Im Moment läuft die Diskussion über die Konzessionsanpassung. Insofern ist das, denke ich, schon eine separate Frage, die jetzt geklärt wird. Aber sie ist natürlich immer noch an den klaren Auftrag gemäss RTVG gekoppelt, der natürlich weiterhin die Grundlage bildet.
In diesem Sinne hätte ich ein Postulat gerne entgegengenommen, weil es um eine wichtige Frage geht. Die Motion muss ich nach dem geltenden Parlamentsgesetz zur Ablehnung empfehlen.