Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hat in ihrem Motionstext schon eine Problematik erfasst, nämlich die Verfassungskompetenz. Die Erdbebensicherheit und Prävention waren zigmal Gegenstand von Vorstössen; damit hat sie völlig Recht. Der Bundesrat hat immer darauf hingewiesen, dass unsere Verfassung den Kantonen klar diese Kompetenz zuweist. 2002 gab es die parlamentarische Initiative der UREK-NR 02.401, die einen Verfassungsartikel zum Schutz vor Naturgefahren schaffen wollte und die Bundeskompetenzen diesbezüglich erweitert hätte. Das wurde vom Parlament vor rund zehn Jahren abgelehnt. Man ist somit bei der Struktur, wie sie heute die Verfassung eben vorsieht, man ist bei der Zuständigkeit der Kantone geblieben. Immerhin haben heute sechs Kantone erdbebenspezifische Bauauflagen in ihren Baubewilligungsverfahren vorgesehen. Einige Kantone haben wie der Kanton Zürich über den Verweis auf die SIA-Normen erdbebensichere Bauten und die Anforderungen dazu präzisiert, und weitere sind daran oder beabsichtigen, solche Elemente einzuführen.
Aber es ist so, da hat Frau Leutenegger Oberholzer Recht: Bis heute ist es mit der Bauharmonisierung in weiten Bereichen nicht sehr weit gekommen. Es gibt einige Bereiche, wo wir schnell einig würden. Das wäre schliesslich nützlich. Aber wir respektieren den föderalen Aufbau unseres Staates und damit die Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Baugesetzgebung.
Es wird Sie deshalb nicht verwundern, dass wir bei der Ablehnung der Motion bleiben.