Lexipedia

Grunder Hans · Nationalrat · 2013-06-06

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-06

Wortprotokoll

Es wurde gesagt: Wir sind hier in der Differenzbereinigung; wir führen nicht mehr eine Grundsatzdebatte. Die einzige Differenz, die uns der Ständerat beschert hat, ist eben, dass die Schwelle für die Einmalbeiträge, also für die Anschubfinanzierung, nicht bei 10 Kilowatt, sondern bei 30 Kilowatt liegen soll. Ich denke - und das ist auch die Haltung der Mehrheit der Kommission -, dass mit dieser Lösung, die jetzt hier präsentiert wird, beiden Seiten entgegengekommen wird. Es ist ja nicht irgendwie ein drittes System, das wir einführen. Wir haben bereits das KEV-System, und wir haben in der Vorlage für Anlagen bis 10 Kilowatt neu das System der Anschubfinanzierung. Jetzt ist einzig und allein neu, dass man bei Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt die Wahlfreiheit hat; wenn man somit das System der Anschubfinanzierung wählt, dann kann man nicht mehr von der KEV profitieren.

Wir haben feststellen können, dass in der Landwirtschaft mit den grossen Dächern doch einiges Potenzial vorhanden ist, um Solarenergie einzuspeisen. Wenn ich z. B. an meine Heimat, an das Emmental, denke: Es ist so, dass dort natürlich der Anreiz für ein KEV-System grösser ist, da sich das besser rechnet. Deshalb, denke ich, ist die Möglichkeit gut, dass man in dieser Spanne wählen kann. Und - das muss ich sagen - es gibt dabei nicht mehr Bürokratie, und es gibt auch nicht wesentlich mehr Kosten, als wenn man das System der Anschubfinanzierung wählen würde.

Was wichtig ist - das war auch ein Argument der Minderheit -: Wir müssen die Vorlage jetzt in dieser Session zu Ende beraten und zur Schlussabstimmung bringen, weil sie dringend ist, nicht zuletzt auch wegen der Problematik der Entlastung der Grossverbraucher.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.